Recht und Steuern

Haftpflichtversicherung Mietsachen

Eigentlich sollte man als Besitzer einer Wohnung wissen, dass die Rollen eines Schreibtischstuhls bei dauerhafter Benutzung erheblichen Schaden an einem Parkettboden anrichten können. Es gibt schließlich eigens Unterlagen zu kaufen, die derartiges verhindern. Trotzdem war es bei einem Mietverhältnis im Ruhrgebiet dazu gekommen, dass die Rollen das Echtholz zerkratzten. Der Mieter wollte seine Hausratversicherung, die vertraglich ausdrücklich auch Schäden in an gemieteten Wohnräumen ersetzen musste, in Anspruch nehmen. Doch die weigerte sich und sprach von einer "übermäßigen Beanspruchung" des Parketts. Das Landgericht Dortmund - Aktenzeichen 2 T 5/10 - nahm den Versicherer trotzdem in die Pflicht. Allerdings sollte man als Mieter lieber Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, denn nicht in allen Fallkonstellationen entscheiden Gerichte so. Besser ist es, wenn man gar nicht erst wegen Schäden am Parkett einen Rechtsstreit beginnen muss.

(Infodienst Recht und Steuern)

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