Recht und Steuern

Modernisierung: Termin bestimmt Vermieter

Wünschen Mieter, dass der Vermieter ihre Wohnung modernisiert, zum Beispiel eine energiesparende Heizung einbaut, sollten sie ihn darauf ansprechen. Häufig wird auch der Vermieter an einer Modernisierung interessiert sein, vor allem wenn sie einvernehmlich mit den Mietern erfolgen kann. Allerdings können dies die Mieter in der Regel nicht gegen seinen Willen durchsetzen, selbst wenn sie auf eigene Kosten modernisieren wollen. Entsprechend urteilte der Bundes gerichtshof unter dem Aktenzeichen VIII ZR 10/11.

Die klagenden Mieter bewohnten eine Altbauwohnung, die mit Kachelöfen und Elektroheizungen ausgestattet war. Der Vermieter hatte in anderen Wohnungen des Hauses beim Wechsel der Mieter Gasetagenheizungen eingebaut. Die Mieter wollten dies auch in ihrer Wohnung realisieren und boten an, den Austausch auf eigene Kosten vorzunehmen. Der Vermieter war dazu momentan noch nicht bereit, weil er den Austausch der Heizung wie bei den anderen Wohnungen erst bei einem Mieterwechsel durchführen wollte. Wegen der zwischenzeitlich gestiegenen Attraktivität der Wohnanlage versprach er sich bei einer späteren Neuvermietung eine deutlich höhere Miete, auf die er sich mit den aktuellen Mietern nicht verständigen konnte. Laut Gericht liegt es im Ermessen des Vermieters, wann er eine Modernisierung vornimmt. Solange sich die Wohnung im vertraglich vereinbarten Zustand befinde, könne er daher in der Regel Modernisierungen bis zum Wechsel der Mieter zurückstellen. Allerdings dürfe der Vermieter sein Ermessen nicht missbräuchlich ausüben und den Wunsch eines Mieters nicht ohne nachvollziehbaren Grund zurückweisen. Im entschiedenen Fall akzeptierte das Gericht die Entscheidung des Vermieters, da es in seinem legitimen Interesse liege, bei einer späteren Neuvermietung eine deutlich höhere Miete zu erzielen.

(Wüstenrot)

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