Recht und Steuern

Zur Fußball-Weltmeisterschaft \ Fahnen am Fenster

Um ihre Begeisterung für den Fußball zum Ausdruck zu bringen, hängen
manche Fans die Fahnen ihrer Mannschaft aus dem Fenster. Das ist aber
nicht immer und überall erlaubt. So sollte zuvor ein Blick in den
Mietvertrag geworfen werden, denn darin kann vereinbart sein, dass der
Mieter keine Plakate, Fahnen oder Schilder im Hausflur oder an seinem
Fenster anbringen darf.
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Hängt der Mieter dennoch eine Fahne auf, kann ihn der Vermieter
abmahnen. Wird der Stoff jedoch nicht entfernt, so ist der Vermieter
nicht automatisch berechtigt, auf Unterlassung zu klagen oder gar die
Kündigung auszusprechen. Denn mit der Fahne für eine Fußballmannschaft
wird weder politisch Stellung bezogen noch wird zum Gesetzesbruch
aufgerufen. Entsprechend kann der Vermieter nicht verlangen, dass sein
Mieter die Fahne vom Fenster nimmt.
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Enthält der Mietvertrag keine Regelung, in dem das Aufhängen von
Fahnen oder Plakaten geregelt ist, so kommt es darauf an, ob im
Wohngebiet solche Fahnen üblich sind oder nicht. (so genannte
Verkehrssitte). Mieter, die nicht im Fenster, sondern am Balkon mit
einem Banner ihre Elf unterstützen wollen, müssen dafür den Vermieter
nicht vorher fragen. Anders verhält es sich dagegen, wenn für die
Fahne an der Außenfassade eine Halterung angebracht und dafür Löcher
gebohrt werden müssen. In diesem Fall muss das Einverständnis des
Vermieters eingeholt werden.
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Wer allerdings in seiner Eigentumswohnung lebt, sollte sich vor dem
Aufhängen der Fahne die Teilungserklärung durchlesen.
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Denn darin ist festgelegt, ob die Balkone Sonder- oder
Gemeinschaftseigentum sind. Sind sie Sondereigentum, darf jeder
Eigentümer seinen Balkon ungefragt dekorieren.
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Zählt der Freisitz dagegen zum Gemeinschaftseigentum, dann muss sich
der Eigentümer bei der Unterstützung seiner Mannschaft die Zustimmung
der anderen Wohnungseigentümer holen.
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Fühlt sich ein Nachbar durch die Fahne stark gestört, etwa weil der
Stoff den Ausblick stört, kann er auf Unterlassung klagen. Fußballfans
müssen auch beachten, dass die Fahne beziehungsweise die Halterung
sicher an der Wand oder am Boden befestigt ist.
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Fällt die Fahne herab und verletzt Menschen oder beschädigt ein Auto,
dann muss derjenige für die Schäden haften, der das Banner angebracht
hat.
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(IVD Mitte)

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