Gestattungsanspruch zur Untervermietung auch bei Einzimmerwohnung

Bundesgerichtshof

§ 553 Abs. I des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt, dass der Mieter einer Wohnung, für den nach Abschluss seines Mietvertrages ein berechtigtes Interesse entsteht, einen Teil des Wohnraumes einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen kann. Dieses Verlangen besteht nur dann nicht, "wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem …

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