Recht und Steuern

Für Mehrheitsbeschluss zählen Teilnehmer

Fehlende oder unklare Regelungen in Gesellschaftsverträgen zu Mehrheitserfordernissen bei Beschlussfassungen der Anleger in Geschlossenen Immobilienfonds können zur Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen führen.

Dazu hat der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen VII ZR 209/09 geurteilt: Entscheidet über bestimmte Beschlussgegenstände nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der anwesenden Stimmen, sind bei schriftlicher Beschlussfassung mit der Mehrheit der anwesenden …

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