Recht und Steuern

Böller sind kein Spielzeug

Wenn in einem Mietvertrag davon die Rede ist, dass der Zweck eines Unternehmens der "Betrieb eines Spielwaren- und Babyartikel-Fachmarktes sowie Kinderbekleidung" sei, dann dürfen dort nicht ohne Genehmigung Feuerwerkskörper der Kategorie zwei verkauft werden, urteilte das Kammergericht Berlin unter dem Aktenzeichen 8 U 9/11.

Dem Eigentümer war es gar nicht wohl dabei, als er erfuhr, dass in den von ihm vermieteten Gewerberäumen größere Mengen an Feuerwerkskörpern gelagert und …

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