Recht und Steuern

Anstrich der Außenfassade wird nicht begünstigt

Seit einigen Jahren kann man durch haushaltsnahe Dienstleistungen, die von Unternehmen erbracht werden, Einkommensteuer sparen. Auf Antrag werden 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 600 Euro, berücksichtigt. Nach einem Urteil des Finanzgerichts München unter dem Aktenzeichen 5 K

2262/04 kann jedoch der Anstrich der Außenfassade eines Gebäudes nicht zu den begünstigten Maßnahmen gezählt werden.

Das Gericht hat seine Auffassung damit begründet, dass eine …

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