Blickpunkte

Sicherheit - Abschied vom PIN-Mailer?

Im Zeitalter von Online- und Mobile-Banking und des mobilen Zahlens, das bald ganz ohne physisches Stück Plastik auskommen soll, erscheint die postalische Zustellung der PIN als Relikt aus vergangenen Tagen. In verschiedenen Blogs aus der Kartenszene wird deshalb immer häufiger die Meinung geäußert, die Übermittlung der PIN müsse dringend ins digitale Zeitalter transportiert werden, die klassischen PIN-Mailer gehörten abgeschafft. Und doch ist Vorsicht angesagt: So altmodisch der PIN-Brief auch scheinen mag - er hat unbestreitbare Vorteile. So kann der Karteninhaber relativ leicht erkennen, ob eine Manipulation vorliegt, die PIN also schon vor der Zustellung ausgespäht wurde. Bei Lösungen zur Übermittlung auf elektronischen Kanälen ist eine Korrumpierung für den Laien vermutlich sehr viel schwieriger, wenn überhaupt zu erkennen. Und gerade wenn der Zahlungsverkehr immer häufiger nicht am Point of Sale über das physische Stück Plastik als Träger des Chips läuft, mag es vorteilhaft sein, bei der PIN-Zustellung einen separaten Kanal zu nutzen. Selbst bei technikaffinen Kunden ist das Vertrauen in die "altmodische" Zustellmethode deshalb vielleicht größer.

Vor allem aber gilt es nicht außer Acht zu lassen, dass man es im Kartengeschäft mit einer anderen Klientel zu tun hat als im Online-Banking. Wer seine Bankgeschäfte regelmäßig via Internet erledigt, der wird die elektronische TAN-Übermittlung, sei es nun per SMS oder auch mittels eines separaten TAN-Generators zumindest akzeptieren. Zahlungskarten aber sind auch in den Händen weniger technikaffiner Kunden. Ihnen den Zugang zur PIN und damit zur Nutzung der Karte zu erschweren wäre sicher nicht zielführend, wenn es darum geht, die Kartennutzung zu fördern. Natürlich ließe sich nach Segmenten differenzieren. Das aber wäre vermutlich aufwendiger als einstweilen beim bewährten System zu bleiben. Die ebenfalls diskutierte Option, den Kunden zur Abholung der PIN in die Filiale zu bestellen, ist ebenfalls fragwürdig. Für Direktbanken verbietet sie sich ohnehin. Doch auch der Filialbankkunde, der etwa seine Kreditkarte nicht aktiv beantragt hat, sondern sie im Rahmen eines Kontopakets erhält, könnte nur allzu leicht vergessen, diesen Gang zu unternehmen, was der Kartennutzung nicht eben dienlich wäre. Red.

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