BGH-Urteil

SMS-TAN: Ein halber Sieg

Quelle: BGH

Die vorformulierte Klausel "Jede SMS-TAN kostet 0,10 Euro (unabhängig vom Kontomodell)" ist in Bezug auf Verträge über Zahlungsdienste zwischen einem Kreditinstitut und Verbrauchern unwirksam. Das hat der unter anderem für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 25. Juli 2017 entschieden (Aktenzeichen XI ZR 260/159).

Damit hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), Berlin, durchgesetzt, der gegen die …

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