Blickpunkte

Drei-Parteien-Systeme - Gleichbehandlung durch die Hintertür

Was ist ein Drei-Parteien-System? Diese Frage könnte künftig ganz entscheidend werden. Schon heute ähneln sich Drei- und Vier-Parteien-Systeme im Kartengeschäft an etlichen Stellen, und durch strategische Partnerschaften scheinen die Grenzen mehr und mehr zu verschwimmen. Sobald Acquirer ins Spiel kommen, sieht es nach Stand der Dinge danach aus, als würden auch Drei-Parteien-Systeme wie Vier-Parteien-Systeme behandelt. Und auch bei Co-Brandings könnte diese Grundregel gelten. Den Begriff "Interchange" müsste man dann aber durch etwas wie "Emittentenentgelt" ersetzen, da es bei Drei-Parteien-Systemen keine Interchange gibt.

Gewissermaßen durch die Hintertür würde damit die Regulierung auf die Vier-Parteien-Systeme ausgeweitet, allerdings nur in Teilbereichen. Das kann nicht wirklich befriedigen. Denn in dieser Form nähme die Gleichbehandlung zwar den Emittenten die Möglichkeit, auf ertragreichere Produkte in Form solcher Co-Brandings auszuweichen, wenn beispielsweise eine von einem deutschen Kreditinstitut emittierte JCB-Girocard als Co-Branding zu einer "0,3-Prozent-Karte" würde. Andererseits bleibt den Drei-Parteien-Systemen dort, wo sie auf strategische Partnerschaften verzichten, die Möglichkeit, höhere Händlerentgelte festzusetzen, wenn auch um den Preis einer geringeren Akzeptanz oder weniger Kundenzufriedenheit, sofern die Karteninhaber mit Surcharging konfrontiert werden sollten.

Diese Situation kann auch die Akzeptanzpartner nicht wirklich befriedigen. Schließlich droht ihnen Umsatz zu entgehen, wenn sie die nicht regulierten Karten zurückweisen oder nur gegen Aufpreis akzeptieren. So stellt sich die Frage, warum sich weder Kommission noch Parlament hier zu einer eindeutigen Linie durchringen konnten. Red.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X