Noch bis Ende 2010 soll an der bisherigen "electronic-cash-Vorranganwendung" festgehalten werden, die dafür sorgt, dass Karten mit einem Co-Branding mit einer internationalen Marke an einem ec-cash-Terminal auch in diesem System abgewickelt werden. Ab 2011 ist dies nach dem Sepa Card Framewoks nicht mehr zulässig.
Nach ZKA-Beschluss soll dann die Festlegung auf den Kartenherausgeber über gehen, ohne dass dadurch eine zusätzliche Eingabe durch den Karteninhaber erforderlich wird, sofern es sich um Debitkarten der EMV-Technologie für Seccos 6 handelt. Eine technische Lösung wird der zeit erarbeitet.