REGULIERUNG

Wertpapiergeschäft wird entbürokratisiert

Am 24. Juli hat die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket verabschiedet, mit dem sie die Kapitalmärkte in den Dienst des Wiederaufbaus der europäischen Wirtschaft stellen will. Es enthält Anpassungen der Prospektverordnung' der MiFID II und der Verbriefungsvorschriften.

Mit Blick auf MiFID II beziehen sich die vorgeschlagenen Änderungen auf solche Anforderungen, die bereits im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur MiFID und zur Finanzmarktverordnung (MiFIR) als viel zu aufwendig kritisiert wurden. Vertreter der Kreditwirtschaft bezeichnen den Kommissionsvorschlag denn auch als überfälligen Schritt zur Entbürokratisierung des Wertpapiergeschäfts, wie es Jürgen Gros, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern formuliert.

Mit dem Gesetzesvorschlag erhalten Bankkunden zum Beispiel künftig die Wahl, ob sie bei telefonischen Wertpapierbestellungen die Kosteninformationen zu den jeweiligen Wertpapieren vorab schriftlich bekommen oder lieber die Order schnell abwickeln und die Informationen erst im Nachgang erhalten wollen. Bislang hatte die Verpflichtung der Banken, Kosteninformationen vorab zu senden, zum Beispiel Telefongeschäfte stark erschwert und zu Unmut bei den Kunden geführt - in den vergangenen Monaten aufgrund der Corona-Krise mehr denn je.

Darüber hinaus müssen die Pflichtangaben, die Banken den Kunden übermitteln müssen, nicht mehr länger auf Papier ausgehändigt werden, sondern können auch in elektronischer Form bereitgestellt werden - immer vorausgesetzt, der Kunde ist damit einverstanden. Auch dies wird Banken und Kunden gleichermaßen erfreuen - schließlich wird ein Großteil der Pflichtinformationen von den Kunden ohnehin nicht gelesen, füllt aber daheim Ordner um Ordner.

Hier kann die elektronische Information Kunden und der Umwelt helfen. Bei den Banken senkt sie Druck-, Papier- und Portokosten. Dass der Kunde auch weiterhin auf der Papierform bestehen kann, ist gleichwohl gut. Vielleicht lässt sich an der einen oder anderen Stelle auch differenzieren: Das, was den Kunden interessiert - den Depotauszug etwa - kann man papieraffinen Kunden weiterhin in gedruckter Form zur Verfügung stellen, all das hingegen, was er ohnehin eher als Ballast empfindet, nur elektronisch zum Abruf bei Bedarf. So ließe sich auch sicherstellen, dass die Kunden relevante Informationen tatsächlich zur Kenntnis nehmen. Wenn dieser Effekt durch die neuen Regelungen erreicht würde, dann hätte die Corona-Pandemie doch wenigstens etwas Gutes gehabt. Red.

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