PRÄMIENSPARVERTRÄGE

Maximalforderungen scheitern vor dem BGH

Wenn es um Bankkonditionen geht, ist es häufig erst ein BGH-Urteil, das Ruhe in eine langlaufende Diskussion bringt. So auch bei den Prämiensparverträgen, die vor allem, aber nicht nur von Sparkassen in den neunziger Jahren angeboten wurden und neben den Zinsen auch nach Vertragslaufzeit gestaffelte Prämienzahlungen vorsahen. Mit anderen Worten: Je länger der Kunde spart, umso höher die Prämie. Der Ärger begann mit der Niedrigzinspolitik, als etliche …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X