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Neuer Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge?

Die Fondsindustrie erhält Schützenhilfe aus der hessischen Politik. Das Wiesbadener Wirtschaftsministerium unter Dieter Posch hat in Zusammenarbeit mit dem House of Finance das Modell einer AS-Investmentrente wiederbelebt und in der Wirtschaftsministerkonferenz dafür geworben. Diese hat nun die Bundesregierung beauftragt, das Konzept zu prüfen und in der Herbstkonferenz darüber zu berichten. Nach dem Willen der Hessen soll das fondsbasierte Konzept als sechster Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge installiert werden.

Posch verspricht sich davon einen Schub für die bAV, die gerade in kleinen und mittleren Unternehmen nur unzureichend zum Einsatz komme. Das Ministerium führt dies vor allem darauf zurück, dass die derzeitigen Durchführungswege, die auf Versicherungslösungen basieren, keine attraktive Rendite bieten. Die Amtschefkonferenz der Wirtschaftsminister gab im Mai dieses Jahres zu Protokoll, dass die aus Arbeitgebersicht aufgrund geringer Haftungs- und Verwaltungskosten präferierten versicherungsbasierten Durchführungswege (vor allem die Direktversicherung) aus Arbeitnehmersicht wegen der relativ niedrigen Renditen nicht attraktiv genug seien. Es bedürfe einer Lösung, die die geringen Haftungs- und Verwaltungskosten mit höheren Ertragschancen und gleichzeitig hohen Sicherheitsstandards kombiniere, mithin der AS-Investmentrente.

Das Konzept der Altersvorsorge-Sonderver-mögen-Investmentfonds, auf dem der Vorschlag basiert, ist indessen nicht neu. Sie wurden im Jahr 1998 eingeführt, federführend dabei war der Verband der Fondsbranche BVI, der das Instrument als Alternative zur Kapitallebensversicherung positionieren wollte. Zwar gelten für AS-Fonds strengere Regeln als für übrige Investmentfonds, doch letztlich hat sich der Gesetzgeber damals gegen eine steuerliche Gleichstellung mit Versicherungslösungen entschieden. Ermutigt durch den Erfolg der fondsbasierten Riester-Rente hat der BVI im Frühjahr dieses Jahres ein (dem Ministeriumsvorschlag nahezu baugleiches) Konzept unter dem Namen Direktfondsrente vorgestellt. Dessen Name lehnt an die Direktversicherung an, für den Durchführungsweg soll keine zusätzliche Insolvenzabsicherung durch den Pensionssicherungsverein anfallen und die Beiträge sollten wie bei der Riester-Rente garantiert werden.

Aus der Versicherungswirtschaft regt sich indessen Widerstand. Schließlich seien im Jahr 2001/2002 Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg etabliert worden, die viele Freiheiten in der Kapitalanlage bieten und gleichzeitig, durch den gebotenen Risikoausgleich, die Kriterien einer sicheren Altersvorsorge erfüllen. AS-Fonds täten dies gerade nicht - wie die Erfahrung aus der Finanzmarktkrise lehre. Die betriebliche Altersvorsorge würde damit auf einen reinen Sparvorgang reduziert, und die Absicherung von Hinterbliebenen, des Berufsunfähigkeitsrisikos und der Ausgleich der finanziellen Risiken der Langlebigkeit würden systematisch wegfallen - mit sozialpolitisch gravierenden Folgen.

Als Beispiel wird die Entwicklung in den USA angeführt, wo viele Menschen ihre bAV über sogenannte 401k-Sparpläne aufgebaut hatten. Diese verloren zum Höhepunkt der Finanzmarktkrise enorm an Wert. In den USA werde daher das Altersvorsorgesystem nun auf den Prüfstand gestellt. Auch die behauptete Angebotslücke für kleinere und mittlere Unternehmen in der betrieblichen Altersvorsorge kann man beim GDV nicht erkennen. Vielmehr würde ein sechster Durchführungsweg nicht zur Vereinfachung der betrieblichen Altersversorgung führen, sondern sie weiter verkomplizieren.

Über die Sommerpause hinweg werden nun in den beiden großen Interessenverbänden noch einmal die Argumentationslinien geschärft bevor es dann nach dem Votum der Bundesregierung zur AS-Investmentrente im Spätherbst in die entscheidende Diskussionsrunde mit den politischen Instanzen geht.

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