Risikokapital

Kein Gesetz in Sicht

Ein eigenes Wagniskapitalgesetz wird es in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr geben. Jüngste Äußerungen des CDU-Staatssekretärs im Bundesfinanzministerium lassen darauf schließen, dass die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD festgelegten Elemente zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für Start-ups zumindest nicht so bald in ein separates Gesetz gegossen werden. Zitiert wird Jens Spahn mit den Worten, dass nicht genug Stoff vorhanden sei, um ein gebündeltes Wagniskapitalgesetz auf den Weg zu bringen. Berichten aus Regierungskreisen - und insbesondere aus dem SPD-geführten Wirtschaftsministerium - zufolge steht dahinter Finanzminister Schäuble, der dem Gesetz derzeit keinen Vorrang einräumt. Noch im Herbst 2015 hatten die Regierungsparteien ihre Absichten in einem Eckpunktepapier Wagniskapital niedergelegt, das nun - so wird betont - auch nicht obsolet werden soll. (Steuerliche) Erleichterungen wie beispielsweise die Möglichkeit der Verlustvorträge soll es für Start-ups trotzdem geben. Offenbar befindet sich die Regierung in Gesprächen mit der EU-Kommission, um dort dafür zu werben, dass diese nicht als unzulässige Beihilfe gewertet werden. In Brüssel hatte der zuständige EU-Kommissar zu Beginn dieses Jahres die Stimulierung von Risiko- und Wagniskapital weit oben auf die Agenda für das erste Halbjahr 2016 gesetzt und einen entsprechenden Maßnahmenkatalog angekündigt. Stand Anfang Mai ist es dazu aber bislang eher ruhig geblieben.

Gleichwohl ist das Thema auf nationaler und europäischer Ebene präsent. Das unterstreichen auch die Beiträge dieser Ausgabe. Die wirtschaftlichen und juristischen Rahmenbedingungen in Deutschland stellen Repräsentanten aus dem Bundeswirtschaftsministerium, dem hessischen Wirtschaftsministerium und der Deutschen Börse dar. Staatssekretär Matthias Machnig bezieht sich in seinem Beitrag auf das Eckpunktepapier der Koalitionsparteien und beschreibt das Förderinstrumentarium des Bundes. Zu diesem gehören unter anderem die beiden neu aufgelegten Fonds der KfW, die eine erfolgreiche Start-up- und Wachstumsphase für Gründer ermöglichen sollen. Letztere werden im Detail auch von Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW, vorgestellt. Tarek Al-Wazir beschreibt die Maßnahmen der hessischen Regierung für einen innovationsfreundlichen Fintech-Standort in Frankfurt am Main und Eric Leupold erklärt das Deutsche Börse Venture Network, das ein gutes Ökosystem zur Finanzierung bereits weiter gereifter Unternehmen schaffen soll. Dass sich eine weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen in diesem Bereich auch volkswirtschaftlich lohnen würde, betont Ulrike Hinrichs vom Bundesverband der Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Sie zitiert eine Studie, nach der sich Unternehmen, die mit Wagniskapital unterstützt werden, deutlich besser entwickeln als vergleichbare Firmen ohne entsprechende Finanzierung. Anhand der aktuellen Daten attestiert sie dem Markt ein deutliches Wachstum, auch wenn sie konkrete Schritte vermisst, um mehr internationale Investoren nach Deutschland zu locken.

Drei weitere Beiträge von der Anbieterseite berichten über die praktische Umsetzung der Konzepte. Michael Stölting, Vorstandsmitglied der NRW-Bank, apostrophiert das Netzwerken als "A und O" der Gründungsfinanzierung. Die regionale Förderbank setzt unter anderem die angelsächsisch geprägte Idee der Business Angels in ihrem Geschäftsgebiet um. Eher auf bereits etablierte Unternehmen ausgerichtet sind die VR Equitypartner wie auch die Bürgschaftsbank Sachsen. Martin Völker, Geschäftsführer der DZ- und WGZ-Bank-Tochter, legt dar, dass sich seine Gesellschaft unter anderem auf Nachfolgelösungen spezialisiert hat. Die Bürgschaftsbank Sachsen vertreibt Mittel aus dem Mikromezzaninfonds des BMWi. Dabei betont der Geschäftsführer Markus H. Michalow die fruchtbare Zusammenarbeit mit Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern und regionalen Kreditinstituten.

Unabhängig vom jeweiligen Reifegrad des Unternehmens sind alle Investoren mit Blick auf ihre eigene Wertschöpfungskette auf einen erfolgreichen Exit aus dem Investment angewiesen. An diese Grundbedingung des Beteiligungsgeschäfts erinnert Konstanze Nardi von Ernst & Young.

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