Aktienrecht

BGH: Börsenwert als Schätzgrundlage geeignet

Der II. Zivilsenat des BGH hat am 21. Januar 2024 im aktienrechtlichen Spruchverfahren mit dem Aktenzeichen II ZB 5/22 die Rechtsbeschwerde von per Squeeze-out ausgeschiedenen Aktionären wegen vermeintlich zu niedriger Abfindung für ihre eingezogenen Aktien rechtskräftig abgewiesen. Dem Beschluss mit 30 Druckseiten (!) für die Begründung hat der Senat unter Bestätigung eines früheren Beschlusses vom 21. Februar 2023 (AZ II B 12/21) die folgenden Leitsätze vorangestellt:

  1. 1. Der …
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