Konsultation: Leitfaden zu internen Modellen

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die Europäische Zentralbank hat Ende März 2018 im Rahmen eines Konsultationsverfahrens das erste Kapitel ihres Leitfadens zu internen Modellen (der "Leitfaden") veröffentlicht. Zweck dieses Leitfadens ist es, einen gemeinsamen und einheitlichen Ansatz hinsichtlich der relevantesten Aspekte der geltenden Aufsichtsanforderungen an interne Modelle für Banken, die direkt von der EZB beaufsichtigt werden, sicherzustellen.

Das erste Kapitel des Leitfadens widmet sich allgemeinen Themen und enthält Grundsätze zu nicht modellspezifischen Themen, vor allem zu dem auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRB-Ansatz): übergreifende Grundsätze, die Umsetzung des IRB-Ansatzes, die Governance interner Modelle, die interne Validierung, die Innenrevision, die Modellverwendung, das Management von Modelländerungen und die Einbeziehung Dritter. Der vollständige Leitfaden wird auch modellspezifische Kapitel (zu Kredit-, Markt- und Kontrahentenrisiken) enthalten. Die Konsultationen zu diesen Kapiteln will die EZB zu einem späteren Zeitpunkt durchführen.

Der Leitfaden wurde in enger Zusammenarbeit mit den nationalen zuständigen Behörden erstellt und stützt sich auf die Erfahrungen, die im Rahmen eines Projekts zur gezielten Überprüfung interner Modelle (targeted review of internal models - TRIM) gemacht wurden. Eine vorläufige Fassung des Leitfadens in englischer Sprache wurde am 28. Februar 2017 veröffentlicht und auf der Grundlage der von den Instituten eingereichten Rückmeldungen weiterentwickelt. Diese überarbeitete Fassung berücksichtigt auch die Ergebnisse der im Rahmen des TRIM-Projekts vorgenommenen Überprüfungen und Querschnittsanalysen zu allgemeinen Themen.

Die Konsultation zum Leitfaden endet am 28. Mai 2018. Der Leitfadenentwurf sowie eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten können auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abgerufen werden. Am 18. April 2018 wird die EZB im Rahmen der Konsultation eine öffentliche Anhörung durchführen. Informationen zur Anmeldung für die öffentliche Anhörung sowie darüber, wie Kommentare einzureichen sind, finden sich auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht. Im Anschluss an das Konsultationsverfahren veröffentlicht die EZB die eingegangenen Kommentare zusammen mit einer bewertenden Stellungnahme.

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