Konsultation: Leveraged Transaktionen

Die Europäische Zentralbank hat Ende November 2016 eine öffentliche Konsultation zum Entwurf eines Leitfadens eingeleitet, um im Hinblick auf Leveraged Transaktionen für eindeutige und einheitliche Definitionen, Messgrößen und eine ebensolche Überwachung zu sorgen. Weltweit hat sich der Markt für Leveraged Finance seit der Krise kräftig erholt und zeichnet sich vor einem von Renditesuche geprägten Hintergrund durch einen verstärkten Wettbewerb zwischen Banken und sonstigen Marktteilnehmern aus. Obschon eine EZB-Befragung von Banken im Euroraum gezeigt hat, dass diese im Schnitt weniger aktiv im Bereich Leveraged Transaktionen sind als Banken in anderen Sitzstaaten, hat sich der Bereich Leveraged Financing seit 2009 wieder erholt, weshalb aus Sicht der EZB die Frage, wie Banken mit derartigen Risiken umgehen, näher beleuchtet werden muss. Besondere Aufmerksamkeit der Aufsicht gilt in diesem Zusammenhang und auch auf lange Sicht der Qualität der Kreditstandards.

Die Umfrage ergab auch, dass die Banken hinsichtlich ihrer Ansätze zur Definition, Messung und Überwachung von Leveraged Transaktionen deutlich voneinander abweichen. Der Leitfaden empfiehlt den Banken, eine eindeutige und übergreifende Definition von Leveraged Transaktionen festzusetzen und ihre Strategie in Bezug auf Leveraged Transaktionen sowie ihre Bereitschaft, bei diesen als Underwriter zu agieren oder diese zu syndizieren, klar zu definieren. Die Banken sollten zudem durch einen soliden Kreditgenehmigungsprozess und die regelmäßige Überwachung von Leveraged Portfolios sicherstellen, dass bei durchgeführten Transaktionen ihre Risikobereitschaftsstandards eingehalten werden. Letztendlich wird von der Geschäftsleitung der Banken erwartet, dass ihr regelmäßig umfassende Berichte zu Leveraged Transaktionen zugehen.

Leveraged Transaktionen sind für die Finanzierung einer Volkswirtschaft von großer Bedeutung. Durch die Einhaltung dieses Leitfadens sollen die Banken eine sichere und solide Vergabe- und Distributionspraxis gewährleisten und so zu einer reibungs losen Finanzierung der Realwirtschaft beitragen. Der Leitfaden ist unverbindlich und von qualitativer Natur. Die Konsultation endet am 27. Januar 2017. Die entsprechenden Dokumente, darunter der Leit faden und eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten, können auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abgerufen werden.

Im Rahmen dieser Konsultation wird die EZB am 20. Januar 2017 in ihren Räumlichkeiten in Frankfurt am Main eine öffentliche Anhörung durchführen. Die Anhörung kann als Webcast auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht mitverfolgt werden. Dort finden sich auch Informationen zur Anmeldung für die öffentliche Anhörung und zu Möglichkeiten der Einreichung von Kommentaren. Im Anschluss an die öffentliche Konsultation veröffentlicht die EZB die eingegangenen Kommentare zusammen mit einem Feedback-Statement.

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