EZB: Regelungen für notleidende Kredite

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat Ende Juni 2017 ihre zweite Bestandsaufnahme der nationalen Aufsichtsverfahren und Rechtsvorschriften in Bezug auf notleidende Kredite (Non-Performing Loans - NPL) im Euro-Währungsgebiet veröffentlicht. Sie umfasst nun alle Länder des Euroraums und beinhaltet Aktualisierungen für jene acht Länder, die bereits Gegenstand der ursprünglichen, im vergangenen Jahr veröffentlichten Bestandsaufnahme waren. Der aktuelle Bericht vermittelt ein umfassendes Bild der Praxis im Umgang mit notleidenden Krediten im Eurogebiet mit Stand vom 31. Dezember 2016 und ist Teil des laufenden Beitrags der EZB zum NPL-Dialog mit anderen Beteiligten in Europa.

Eine der zentralen Lehren aus der Finanzkrise und der Erfahrung vieler Länder mit hohen Beständen an notleidenden Krediten besteht darin, dass proaktives Handeln und eine angemessene Vorbereitung erforderlich sind, noch bevor die NPL-Bestände zu hoch werden. In der Bestandsaufnahme wird festgestellt, dass die Beteiligten in ruhigeren Zeiten Vorsorge treffen sollten, damit die Rahmenregelungen für den Umgang mit notleidenden Krediten von Beginn an robust ausgestaltet sind.

Der aktuelle rechtliche Nachholbedarf mit Blick auf die Insolvenzregeln wird in dem Bericht auf das Versäumnis zurückgeführt, außergerichtliche Einigungsmechanismen zu etablieren, bevor die notleidenden Kredite ein zu hohes Niveau erreichten. Dem Bericht zufolge sind die Banken in einigen Ländern infolgedessen nicht zu einer effizienten Lösung von NPL-Problemen imstande, sodass sich ihr Bestand an notleidenden Krediten negativ auf ihre Leistungsfähigkeit auswirkt. Seit der Veröffentlichung der ersten Bestandsaufnahme haben sich laut dem Bericht zwar einige Veränderungen bei den rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben, doch diese waren großenteils inkrementeller Natur. Es ist noch zu früh, deren Wirksamkeit zu beurteilen.

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