EZB: Konsultation zu NPL-Leitfaden

Die Europäische Zentralbank hat Mitte September eine öffentliche Konsultation zum Leitfaden für Banken zum Umgang mit notleidenden Krediten eingeleitet. Der NPL-Leitfaden für Banken kann auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abgerufen werden. Im Rahmen der Konsultation hat die EZB für den 7. November 2016 um 15:00 Uhr MEZ an ihrem Sitz in Frankfurt am Main eine öffentliche Anhörung angekündigt, die als Webcast auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht mitverfolgt werden kann. Dort finden sich auch Informationen zur Anmeldung für die öffentliche Anhörung sowie darüber, wie Kommentare einzureichen sind. Im Anschluss an die öffentliche Konsultation will die EZB die eingegangenen Kommentare zusammen mit den jeweiligen Antworten sowie einer Bewertung veröffentlichen.

Der NPL-Leitfaden behandelt die wesentlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Strategie, der Governance und den Verfahren, die für eine erfolgreiche Abwicklung von NPL wichtig sind. Er enthält Empfehlungen für Banken und eine Reihe von Best Practices, die die EZB-Bankenaufsicht ermittelt hat und die künftig die aufsichtlichen Erwartungen der EZB darstellen werden. So wird empfohlen, dass Banken mit einem hohen Bestand an NPL im Einklang mit ihrem Geschäftsplan und ihrem Risikomanagementsystem klar darlegen, wie sie ihren NPL-Bestand wirksam verwalten und letztlich verringern werden, und zwar zeitnah sowie auf glaubwürdige und praktikable Weise.

Im Rahmen dieser Strategie sollen quantitative Ziele für die einzelnen Portfolios festgelegt und ein ausführlicher Umsetzungsplan erstellt werden. Die Banken werden aufgefordert, geeignete Governance- und Durchführungsstrukturen einzurichten, um NPL effektiv abwickeln zu können. Dazu sollten die Mitglieder der Geschäftsleitung der Bank eng eingebunden, spezialisierte Abwicklungseinheiten eingerichtet und klare Grundsätze für die Abwicklung von NPL festgelegt werden.

Der Leitfaden legt kurz- und langfristige Möglichkeiten für tragfähige Forbearance-Lösungen dar, mit denen Schuldner in die Lage versetzt werden sollen, ihre Kredite langfristig zurückzuzahlen. Er soll Banken als Orientierungshilfe bei der Berechnung von Wertminderungen und Abschreibungen gemäß internationalen Empfehlungen dienen und enthält die Maßnahmen, Verfahren und Offenlegungen, die Banken bei der Bewertung von unbeweglichem Vermögen anwenden sollten, das als Sicherheit für NPL gehalten wird.

Im Rahmen des regelmäßigen aufsichtlichen Dialogs wollen die Aufseher auf Grundlage des Leitfadens die Behandlung von NPL in den Banken beurteilen. Das Vorgehen gegen den hohen Bestand an NPL in einigen Banken und Ländern des Euroraums sieht die EZB als einen Prozess, der mit der umfassenden Bewertung (Comprehensive Assessment - CA) im Jahr 2014 begonnen hat. Bei dieser Prüfung wurden die Bankenaktiva erstmals nach dem gleichen Maßstab bewertet; dies führte zu einem angemesseneren Wertberichtigungsniveau und schaffte eine solide Ausgangsbasis für den weiteren Umgang der Aufseher mit dem Thema. Der Leit faden knüpft an diesen Prozess an, um den Bestand an NPL zu verringern. Dabei will die EZB anerkennen, dass es einige Zeit dauern wird, bis die NPL auf ein akzeptables Niveau zurückgeführt sein werden. Gleichzeitig will sie das Augenmerk allmählich verstärkt auf die zeitnahe Vornahme von Wertberichtigungen und Abschreibungen richten.

Darüber hinaus hat die EZB zusammen mit acht nationalen Aufsichtsbehörden eine Bestandsaufnahme der nationalen Aufsichtsverfahren und rechtlichen Vorschriften in Bezug auf NPL durchgeführt. Während einige Länder proaktive und koordinierte aufsichtliche, gerichtliche und sonstige Maßnahmen ergriffen haben, konnten andere ihren Rechts- und Justizrahmen verbessern, um die zeitnahe Abwicklung von NPL zu erleichtern.

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