EZB: Notenbankfähigkeit griechischer Anleihen

Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat Anfang Februar 2015 beschlossen, die Aussetzung der Mindestbonitätsanforderungen für marktfähige Schuldtitel, die von der Hellenischen Republik begeben oder in vollem Umfang garantiert wurden, aufzuheben. Durch die Aussetzung konnten entsprechende Instrumente bislang für geldpolitische Geschäfte des Eurosystems genutzt werden, obwohl sie die Mindestbonitätsanforderungen nicht erfüllten. Die Entscheidung des EZB-Rats beruht auf der Tatsache, dass derzeit nicht von einem erfolgreichen Abschluss der Überprüfung des Anpassungsprogramms ausgegangen werden kann, und steht im Einklang mit den geltenden Regelungen des Eurosystems, so heißt es aus der Notenbank.

Für den Status griechischer Finanzinstitute als Geschäftspartner bei geldpolitischen Geschäften hat diese Entscheidung keine Konsequenzen. Der Liquiditätsbedarf von Geschäftspartnern, die nicht über ausreichende alternative Sicherheiten verfügen, kann gemäß den geltenden Regelungen des Eurosystems über die zuständige nationale Zentralbank mittels der Notfall-Liquiditätshilfe (ELA) gedeckt werden. Die betroffenen Instrumente waren mit Fälligkeit des aktuellen Hauptrefinanzierungsgeschäfts (11. Februar 2015) nicht mehr als Sicherheiten zugelassen.

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