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Zentralbanken: Zulassung griechischer Anleihen

Der Rat der Europäischen Zentralbank hat Anfang März die Aktivierung des Rückkaufprogramms (Buy-Back Scheme) anerkannt, durch das die Bonität marktfähiger Schuldtitel, die von der Hellenischen Republik begeben oder in vollem Umfang garantiert wurden, gestützt werden soll. Vor diesem Hintergrund hat der EZB-Rat beschlossen, die genannten Schuldverschreibungen wieder als Sicherheiten für Kreditgeschäfte des Eurosystems zu akzeptieren, wobei die Anwendung des Bonitätsschwellenwerts für die Notenbankfähigkeit bis auf Weiteres ausgesetzt wird. Das Rückkaufprogramm wurde zusammen mit einer Reihe anderer Maßnahmen zur Unterstützung Griechenlands bei der Umsetzung seines Anpassungsprogramms von den Staats- und Regierungschefs am 21. Juli 2011 vereinbart und am 26. Oktober 2011 bestätigt. Das Programm ist mit Anleihen der Europäischen Finanzstabilitätsfazilität im Nominalwert von 35 Mrd. Euro unterlegt.

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