Vermerkt

Zentralbanken: Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Marktoperationen: Am 28. Juni 2012 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2012/11 zur Änderung des Beschlusses EZB/2011/25 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Re finanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten. Durch diese Änderung werden die Kriterien für die Zulassung von Asset Backed Securities als Sicherheiten für die geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems erweitert. Der Beschluss wurde am selben Tag auf der EZB-Website veröffentlicht.

Am 3. Juli 2012 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2012/12 zur Änderung des Beschlusses EZB/2011/25 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten. Durch diese Änderung wird der gegenwärtige Umfang der Eigennutzung staatlich garantierter Bankschuldverschreibungen eingefroren. Anträge auf Erhöhung dieses Umfangs bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den EZB-Rat. Sie müssen hierzu einen Finanzierungsplan enthalten. Der Beschluss wurde am selben Tag auf der EZB-Website veröffentlicht.

Am 4. April 2012 beschloss der EZB-Rat, dass Ratingtools, die bis zum 31. Mai 2012 nicht die von Basel II vorgegebene Definition von "Ausfall" zugrunde legen, so lange vom Rahmenwerk für Bonitätsbeurteilungen im Eurosystem (Eurosystem Credit Assessment Framework - ECAF) ausgeschlossen werden, bis sie diese Definition anwenden. Im Nachgang zu diesem Beschluss entschied der EZB-Rat durch Beschluss vom 5. Juli 2012, folgende Ratingtools bis auf Weiteres vom ECAF auszuschließen: ICAP, Coface Serviços Portugal und Cerved.

Nach seinem Beschluss vom 8. Dezember 2011, den nationalen Zentralbanken (NZBen) des Eurosystems die temporäre Hereinnahme zusätzlicher nicht notleidender Kreditforderungen, die bestimmte Zulassungskriterien erfüllen, als Sicherheiten zu erlauben, genehmigte der EZB-Rat am 5. Juli 2012 den von der Bank of Greece vorgeschlagenen Rahmen für zusätzliche Kreditforderungen (additional credit claims - ACC) sowie die von der Zentralbank von Zypern, der Banco de Portugal und der Banca d'Italia vorgeschlagenen Erweiterungen der ACC-Rahmen. Nähere Informationen zu diesen Rahmen werden auf den Websites der EZB und der betreffenden NZBen veröffentlicht.

Am 5. Juli 2012 beschloss der EZB-Rat, die Meldung von Strukturdaten auf Einzelkreditebene als Voraussetzung für die Notenbankfähigkeit von Asset Backed Securities (ABS) im Sicherheitenrahmen des Eurosystems einzuführen. Nach einer Übergangsfrist von insgesamt neun Monaten müssen die Meldestandards, die auf Schemata für Strukturdaten auf Einzelkreditebene Anwendung finden, vollständig eingehalten werden. Die Übergangsfrist beginnt jeweils zu dem Zeitpunkt, an dem die Meldung für jede ABS-Sicherheitenklasse verbindlich wird. Der EZB-Rat legte auch das jeweilige Datum des Inkrafttretens der Meldepflicht von Strukturdaten auf Einzelkreditebene für Residential Mortgage Backed Securities, Verbriefungen von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen und Commercial Mortgage Backed Securities sowie für Autokredit-ABS, Konsumentenkredit-ABS und Leasing-ABS fest. Nähere Einzelheiten sind einer Pressemitteilung zu entnehmen, die am 6. Juli 2012 auf der Website der EZB veröffentlicht wurde.

Am 6. Juli 2012 beschloss der EZB-Rat, dass die EZB Informationen über Sicherheiten vierteljährlich in Form von Datentabellen und -abbildungen veröffentlichen wird. Diese Angaben sind gegenwärtig im Jahresbericht der EZB zu finden. Sie umfassen die für die Geschäfte des Eurosystems zugelassenen Sicherheiten (aufgeschlüsselt nach Sicherheitenklassen), die Höhe der Überbesicherung und die hinterlegten Sicherheiten (aufgeschlüsselt nach Sicherheitenklassen). Diese Daten sollen erstmals im September 2012 veröffentlicht werden.

Da das Rückkaufprogramm für marktfähige Schuldtitel, die von der Hellenischen Republik begeben oder in vollem Umfang garantiert werden, am 25. Juli 2012 endete, sind diese Instrumente bis auf Weiteres nicht mehr als Sicherheiten für die geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems zugelassen. Im Einklang mit den bestehenden Verfahren wird der EZB-Rat ihre etwaige Notenbankfähigkeit nach Abschluss der von der Europäischen Kommission unter Beteiligung der EZB und des IWF durchgeführten Überprüfung der von Griechenland im Rahmen des zweiten Anpassungsprogramms erzielten Fortschritte beurteilen. Die entsprechende Pressemitteilung und der diesbezügliche Rechtsakt (Beschluss EZB/2012/14) wurden am 20. Juli 2012 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 2. August 2012 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2012/18 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten und zur Änderung der Leitlinie EZB/2007/9. Ziel und Zweck war die Umwandlung des Beschlusses EZB/2011/25 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten in eine Leitlinie, die von den nationalen Zentralbanken in ihren vertraglichen oder öffentlichrechtlichen Regelungen umgesetzt werden wird. Der Beschluss EZB/2011/25 wurde somit durch den vom EZB-Rat am selben Tag verabschiedeten Beschluss EZB/2012/17 aufgehoben. Die Rechtsakte werden im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Zahlungsverkehrs-, Abwicklungssysteme und Marktinfrastruktur: : Am 19. Juli 2012 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2012/13 über Target-2-Securities (Neufassung). Die Leitlinie wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht. Ebenfalls am 19. Juli 2012 ernannte der EZB-Rat im Einklang mit dem Beschluss EZB/2012/6 über die Einrichtung des Target-2-Securities-Vorstands die Mitglieder des T2S-Vorstands, der seine Arbeit unter dem Vorsitz von Jean-Michel Godeffroy mit sofortiger Wirkung aufgenommen hat. Die Zusammensetzung des T2S-Vorstands wurde in einer am 19. Juli 2012 auf der EZB-Website veröffentlichten Pressemitteilung bekannt gegeben.

Am 20. Juli 2012 nahm der EZB-Rat den ersten vom Ausschuss für Zahlungs- und Verrechnungssysteme erstellten Bericht 2012 über Kartenbetrug zur Kenntnis und genehmigte die Veröffentlichung des Dokuments auf der EZB-Website.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen: Am 5. Juli 2012 billigte der EZB-Rat die Antwort des Eurosystems hinsichtlich des öffentlichen Konsultationsverfahrens der Kommission zum Grünbuch Schattenbankwesen. Die Antwort des Eurosystems, die unverzüglich an die Europäische Kommission weitergeleitet wurde, wurde am darauffolgenden Tag auf der EZB-Website veröffentlicht.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften: Am 21. Juni 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Rekapitalisierung der Banken in Slowenien CON/2012/48 auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums. Am 28. Juni 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Magyar Nemzeti Bank CON/2012/49 auf Ersuchen des ungarischen Wirtschaftsministeriums. Am 11. Juli 2012 verabschiedete der EZB-Rat Stellungnahme der EZB zu den Gesetzen über die Zentralbank von Zypern von 2002 bis 2007 CON/2012/51 auf Ersuchen des Präsidenten des zyprischen Repräsentantenhauses.

Am 16. Juli 2012 billigte der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu neuen Maßnahmen zur Stärkung der Aufsicht und der Durchsetzung der Finanzmarktregulierung in Irland CON/2012/52 auf Ersuchen des irischen Finanzministeriums. Ebenfalls am 16. Juli 2012 billigte der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Bankenabgabe und zu Beiträgen zum Einlagensicherungssystem in der Slowakei CON/2012/53 auf Ersuchen des slowakischen Finanzministeriums. Am 17. Juli 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum Einzug bestimmter alter Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel in Schweden CON/2012/54 auf Ersuchen der Sveriges Riksbank.

Am 17. Juli 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Stärkung der Finanzaufsicht und Einrichtung eines Ausschusses für Finanzstabilität in Deutschland CON/2012/55 auf Ersuchen des Bundesministeriums der Finanzen.

Am 20. Juli 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu der Slovenia Sovereign Holding CON/2012/57 auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums. Am 23. Juli 2012 billigte der EZB-Rat Stellungnahme der EZB zu einem polnischen Stabilisierungsfonds für Ban ken CON/2012/58 auf Ersuchen des polnischen Finanzministers. Vom 24. Juli 2012 datiert eine Stellungnahme des EZB-Rates zur Finanztransaktionssteuer in Ungarn CON/2012/59 auf Ersuchen des ungarischen Ministeriums für nationale Wirtschaft. Am 26. Juli 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu staatlichen Garantien in Spanien CON/2012/60, um die ihn der Präsident der Banco de España im Namen des spanischen stellvertretenden Ministers für Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit ersucht hatte. Am 30. Juli 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Reform der Aufsicht über das Versicherungswesen und die Altersversorgung in Italien CON/ 2012/61 auf Ersuchen des italienischen Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung. Am 1. August 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung zur Verbesserung der Wertpapierabrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer CON/2012/62 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union. Sie wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Statistik: Am 5. Juli 2012 billigte der EZB-Rat die Anpassung a) der Geldmengenaggregate durch Ausschluss der über zentrale Kontrahenten abgewickelten Repogeschäfte aus dem M3-Posten "von SFIs gehaltene Repogeschäfte" und b) der Kreditaggregate durch Ausschluss der über zentrale Kontrahenten abgewickelten Reverse-Repogeschäfte aus dem M3-Gegenposten "Buchkredite an SFIs". Die angepassten Statistiken werden erstmals Ende September 2012 zusammen mit den monetären Daten für August 2012 veröffentlicht.

Corporate Governance: Am 18. Juli 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme des EZB-Rats zu einer Empfehlung des Rates zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der EZB CON/2012/56 auf Ersuchen des Präsidenten des Europäischen Rates. Die Stellungnahme wurde am 19. Juli 2012 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Ausgabe von Banknoten und Münzen/ Banknoten: Am 20. Juli 2012 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2012/16 über den Datenaustausch für Bargelddienstleistungen (Data Exchange for Cash Services - DECS), welche die Anforderungen darlegt, die von den nationalen Zentralbanken des Eurosystems im Zusammenhang mit der Nutzung des DECS erfüllt werden müssen. Der DECS soll den Austausch elektronischer Mitteilungen im Zusammenhang mit gebührenfreien grenzüberschreitenden Bargeldtransaktionen gewährleisten und eine weitere Harmonisierung der Bargelddienstleistungen innerhalb des Eurosystems bewirken.

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