EZB: Einzelheiten zum CSPP-Programm

Der Rat der Europäischen Zentralbank hat Anfang Juni entschieden, dass die Ankäufe im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (Corporate Sector Purchase Programme - CSPP) am 8. Juni 2016 starten. Außerdem wurden die letzten Einzelheiten des Programms beschlossen. Das CSPP, das als neue Komponente die bereits bestehenden Elemente des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten ergänzt, soll das Durchwirken der Wertpapierkäufe auf die Realwirtschaft verstärken. Im Nachgang zu seinem Beschluss, Schuldtitel von Unternehmen (ohne Banken) im Euro-Währungsgebiet anzukaufen, hat der EZB-Rat nun konkretisiert, welche Voraussetzungen die zugelassenen Emittenten erfüllen müssen.

Nicht zugelassen sind demnach Emittenten, die der Aufsicht durch den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism - SSM) unterliegen, sowie deren Tochterunternehmen. Auch Emittenten, deren Mutterunternehmen außerhalb des Euro-Währungsgebiets der Bankenaufsicht unterliegen, sind vom CSPP ausgeschlossen. Dies gilt auch für Emittenten, die ähnliche Geschäfte betreiben wie Banken, indem sie zum Beispiel eine oder mehrere Wertpapierdienstleistungen für Dritte erbringen und/oder gewerbsmäßig Anlagetätigkeiten gemäß den Bestimmungen der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) ausüben.

Darüber hinaus führte der EZB-Rat eine Überprüfung aller öffentlichen Unternehmen durch, die die Zulassungskriterien für das PSPP und das CSPP erfüllen, und beschloss, dass solche Unternehmen künftig nur noch entweder für das CSPP oder für das PSPP zugelassen werden. In diesem Zusammenhang werden bestimmte staatsnahe Emittenten, die bisher für das PSPP zugelassen waren, stattdessen dem CSPP zugeordnet.

Die im Rahmen des CSPP angekauften Anleihen werden ab dem 18. Juli 2016 für Wertpapierleihgeschäfte zur Verfügung gestellt. Eine Liste der Internationalen Wertpapier-Identifikationsnummern (ISIN), welche von den jeweiligen NZBen erworben wurden, wird auf wöchentlicher Basis veröffentlicht beziehungsweise aktualisiert.

Weitere Einzelheiten zu den Ankaufprogrammen finden sich auf der EZB-Website.

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