EZB: APP-Käufe von Wertpapieren

Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat Mitte Januar 2017 weitere Einzelheiten des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme - APP) beschlossen, die den Erwerb von Wertpapieren mit einer Rendite unterhalb des Zinssatzes für die Einlagefazilität durch das Eurosystem betreffen. Auf der geldpolitischen Sitzung im Dezember 2016 hatte der EZB-Rat den Beschluss gefasst, solche Ankäufe im erforderlichen Umfang zuzulassen, und die zuständigen Eurosystem-Ausschüsse mit der Ausarbeitung der Einzelheiten zur Umsetzung beauftragt. Auf Grundlage dieser Arbeiten beschloss der EZB-Rat Folgendes:

- Im Rahmen des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP3), des Programms zum Ankauf von Asset-Backed Securities (ABSPP) und des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP) werden keine Wertpapiere erworben, deren Rendite unterhalb des Zinssatzes für die Einlagefazilität liegt.

- In Bezug auf das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) gilt für alle Länder eine Bevorzugung von Vermögenswerten mit einer Rendite oberhalb des Einlagesatzes. Dies bedeutet, dass das Ankaufvolumen von Wertpapieren mit einer Rendite unterhalb des Zinssatzes für die Einlagefazilität von Land zu Land variiert. Zudem kann es zeitlichen Schwankungen unterliegen, in denen sich Veränderungen des Marktzinses in Relation zum Einlagesatz widerspiegeln.

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