EZB: Anrufung des EuGH

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat Anfang April 2018 in einem Verfahren den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen. Sie ersucht den Gerichtshof um Feststellung, ob bestimmte Sicherheitsmaßnahmen, die von den lettischen Behörden gegen Ilmars Rimseviccs, den Präsidenten der Latvijas Banka, verhängt wurden, eine Verletzung des Unionsrechts darstellen. Diese Maßnahmen untersagen Rimseviccs die Ausübung seines Amtes in der lettischen Notenbank und seiner Funktionen als Mitglied des EZB-Rats. Gemäß Artikel 14.2 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der EZB kann der "Präsident einer nationalen Zentralbank [...] aus seinem Amt nur entlassen werden, wenn er die Voraussetzungen für die Ausübung seines Amtes nicht mehr erfüllt oder eine schwere Verfehlung begangen hat".

Des Weiteren hat die EZB einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, um die normale Arbeitsweise ihrer Beschlussfassung zu gewährleisten, bis der EuGH in dem bei ihm anhängigen Klageverfahren eine Entscheidung getroffen hat. Ferner hat die EZB ein beschleunigtes Verfahren beantragt, um eine möglichst schnelle Entscheidung herbeizuführen. Die Anrufung des EuGH, so wird von der EZB betont, ist nicht als Eingriff in die strafrechtlichen Ermittlungen der lettischen Antikorruptionsbehörde KNAB zu verstehen.

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