EZB: zum Ankauf von Vermögenswerten

Der EZB-Rat hat Mitte September 2019 beschlossen, die Möglichkeit des Erwerbs von Wertpapieren mit einer Rendite unterhalb des Zinssatzes für die Einlagefazilität im erforderlichen Umfang auf alle Teile des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) auszuweiten. Bereits im Januar 2017 hatte der EZB-Rat beschlossen, dass der Erwerb von Vermögenwerten mit einer Rendite unter dem Zinssatz für die Einlagefazilität im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) zulässig sei. Mit der jüngsten Entscheidung wird diese Möglichkeit auch auf die Teile des APP übertragen, die den privaten Sektor betreffen, das heißt auf das dritte Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP3), das Programm zum Ankauf von Asset-Backed Securities (ABSPP) und das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP). Die neue Regelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und soll dazu beitragen, dass das APP weiterhin reibungslos umgesetzt werden kann. Des Weiteren spiegelt sie aus Sicht des Rates die veränderten Marktzinsen im Vergleich zum Zinssatz für die Einlagefazilität wider.

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