EuGH-Urteil: Standort von Clearinghäusern

Nach einem Urteil des EuGH vom 4. März 2015 müssen Clearinghäuser zur Abwicklung von Wertpapieren in Euro-Währung ihren Standort nicht zwangsläufig im Euroraum haben. Das Gericht gab damit einer Klage Großbritanniens gegen die EZB statt, der sie die Befugnis absprach, zentrale Gegenparteien zur Ansiedlung im Euroraum zu verpflichten. Die britische Regierung hatte in der Standortpolitik der EZB einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit in der Europäischen Union gesehen.

Die EZB hat das Urteil des Gerichts der Europäischen Union zur Standortpolitik für zentrale Kontrahenten (CCPs) als Teil des Rahmenwerks zur Überwachungspolitik des Eurosystems zur Kenntnis genommen. Das Gericht ist der Auffassung, so die EZB, dass die Standortpolitik der EZB verbindlichen Charakter habe und dass die EZB gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union keine eigenständige Regulierungsbefugnis für sämtliche Clearingsysteme besitze. Vor diesem Hintergrund will die EZB das Urteil des Gerichts sorgfältig prüfen und im Anschluss über das weitere Vorgehen entscheiden.

CCPs, so ihre Stellungnahme zum Urteil, spielen für das Funktionieren der Finanzmärkte eine immer wichtigere Rolle. Sie erleichtern den Handel an den Derivate- und Aktienmärkten und sorgen für ein effizientes und stabiles Finanzsystem. Die EZB ist weiterhin von der Bedeutung einer wirksamen Überwachung von CCPs zur Wahrung der Finanzstabilität und von der Notwendigkeit einer Stärkung der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet überzeugt. Die EZB will sich auch in Zukunft uneingeschränkt verpflichten, im Einklang mit den von CPMI/IOSCO formulierten Prinzipien für Finanzmarktinfrastrukturen die behördliche Zusammen arbeit bei den CCPs zu verbessern, die im grenzüberschreitenden Bereich erhebliche Auswirkungen auf das systemische Risiko aufweisen.

Mit der Bank of England will sich die EZB weiterhin um einen koordinierten und einheitlichen Ansatz bemühen, um das gemeinsame Ziel der Finanzstabilität zu erreichen und ein reibungsloses Funktionieren der Finanzmarktinfrastrukturen zu gewährleisten.

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