Ersatz für auf Euro lautende Cash-Produkte

Die Arbeitsgruppe zu risikofreien Zinssätzen für das Euro-Währungsgebiet, deren Sekretariat von der Europäischen Zentralbank (EZB) gestellt wird, hat Ende Januar 2019 einen Beitrag mit dem Titel "Guiding principles for fallback provisions in new contracts for euro-denominated cash products" (Leitlinien für Ersatzbestimmungen in Neuverträgen für auf Euro lautende Cash-Produkte) veröffentlicht. Dieser bietet einen Überblick über die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und Marktgepflogenheiten für liquide Produkte wie etwa Hypotheken, Kredite und Anleihen, deren Referenzzinssatz der Euribor beziehungsweise der Eonia ist. Dabei geht es vorrangig um das Thema Ersatzklauseln. In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass die Marktteilnehmer Vorbereitungen für die Umstellung auf risikofreie Zinssätze treffen.

In dem Beitrag werden eine Reihe von Leitlinien vorgeschlagen, um die Anwendung wirksamer Ersatzbestimmungen in Neuverträgen für auf Euro lautende Cash-Produkte zu fördern. Nach den Plänen der Arbeitsgruppe sollen im Jahresverlauf 2019 Empfehlungen für detailliertere Ersatzregelungen herausgegeben werden, die für auf Euro lautende Alt- und Neuverträge gelten sollen. Am 13. September 2018 empfahl die Arbeitsgruppe Ester als neuen risikofreien Euro-Zinssatz. Ester bildet die Kosten für die unbesicherte Euro-Tagesgeldaufnahme im Großkundengeschäft von Banken im Euroraum ab; der Zinssatz wird spätestens ab Oktober 2019 von der EZB bereitgestellt.

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