Von Eonia zu EuroSTR: rechtlicher Aktionsplan

Die Arbeitsgruppe des privaten Sektors zu risikofreien Euro-Zinssätzen hat Mitte Juli 2019 eine Reihe von Empfehlungen zum rechtlichen Aktionsplan veröffentlicht, die den Übergang vom Eonia (Euro Overnight Index Average) zum EuroSTR (Euro Short-Term Rate) regeln.

In diesem Zusammenhang empfiehlt die Arbeitsgruppe unter anderem für alle Produkte und Zwecke die Verwendung des Euro STR zuzüglich eines festen Spreads (Zinsaufschlags) in Höhe von 8,5 Basispunkten als Ersatzzinssatz für …

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