Arbeitsgruppe zu risikofreien Zinssätzen

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die Europäische Zentralbank (EZB), die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Europäische Kommission und die Finanzaufsichtsbehörde (FSMA) mit Sitz in Belgien haben Anfang Februar 2018 gemeinsam die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe zu risikofreien Zinssätzen für das Euro-Währungsgebiet bekannt gegeben. Eine Aufgabe der Arbeitsgruppe besteht darin, alternative risikofreie Zinssätze zu identifizieren und zu empfehlen sowie im Einklang mit den Terms of Reference, an denen sie ihre Arbeit ausrichtet, mögliche Umstellungsschwierigkeiten beim Übergang auf diese Zinssätze zu prüfen. Derartige Zinssätze könnten als Alternative zu den bereits bestehenden, bei zahlreichen Finanzinstrumenten und -kontrakten im Euroraum verwendeten Referenzzinssätzen dienen.

Im Gefolge des Aufrufs zur Interessenbekundung vom November 2017 werden der Arbeitsgruppe nun 21 Kreditinstitute als stimmberechtigte Mitglieder, fünf Institutionen als nicht stimmberechtigte Mitglieder sowie eine eingeladene Institution angehören. Die vier öffentlichen Institutionen, die für diese Verlautbarung verantwortlich zeichnen, werden einen Beobachterstatus einnehmen. Für die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder waren mehrere Kriterien maßgeblich: die Präsenz am Euro-Geldmarkt, das Geschäftsmodell, die Bereitschaft zum Einsatz von Zeit und Ressourcen für die Arbeitsgruppe sowie die bisherige Unterstützung im Bereich der Geldmarktreferenzzinsätze.

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