Risikofreie Zinssätze und Risikomanagement

Die Arbeitsgruppe des privaten Sektors zu risikofreien Euro-Zinssätzen hat Mitte Oktober 2019 einen Bericht mit Empfehlungen für die Umstellung auf die neuen risikofreien Zinssätze aus der Perspektive des Risikomanagements veröffentlicht. Gegenstand der darin vorgenommenen Analyse sind a) allgemeine Überlegungen zum Risikomanagement, b) die Auswirkungen des Übergangs vom Eonia (Euro Overnight Index Average) zum Euro STR (Euro Short-Term Rate) auf das Risikomanagement, c) die Implikationen der Euro STR-basierten Rückfalllösungen für den Euribor (Euro Interbank Offered Rate) im Hinblick auf das Risikomanagement sowie d) zusätzliche Überlegungen zum Risikomanagement für den Vermögensverwaltungs- und Versicherungssektor.

Um die Übernahme der Empfehlungen durch sämtliche Marktteilnehmer sicherzustellen, wurde eine Unterarbeitsgruppe Rechnungslegung und Risikomanagement eingerichtet, die sich aus Vertretern von europäischen und internationalen Kreditinstituten, Beratungsunternehmen, Wirtschaftsprüfungsgesell schaften, Clearinghäusern sowie Vermögensverwaltungsgesellschaften und -verbänden zusammensetzt. Die Europäische Zentralbank (EZB), die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Europäische Kommission und die belgische Finanzaufsichtsbehörde (FSMA) gehören dieser Untergruppe als Beobachter an.

Zentrales Thema des Berichts der Arbeitsgruppe sind nicht die Auswirkungen der Umstellung auf spezifische Finanzinstrumente, sondern die allgemeinen Implikationen für die Steuerung des Zinsänderungsrisikos einer Bank, insbesondere in der Umsetzungsphase des Übergangszeitraums.

Im vollständigen Bericht werden die Empfehlungen und zugrunde liegenden Analysen im Einzelnen dargelegt. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe sind zwar nicht rechtsverbindlich, bieten den Marktteilnehmern aber gleichwohl eine Orientierungshilfe bei der Vorbereitung auf den Übergang zu risikofreien Zinssätzen. Der Bericht weist zudem darauf hin, dass eine sorgfältige Vorbereitung Störungen für Verbraucher und Marktteilnehmer möglichst gering halten sollte.

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