Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Klage der Landeskreditbank (L-Bank) Baden-Württemberg zurückgewiesen. Die L-Bank klagte gegen die Einstufung als „bedeutendes Institut“, mit der eine Beaufsichtigung durch die Europäische Zentralbank verbunden ist. Als „weniger bedeutende“ Bank wäre eine Beaufsichtigung durch nationale Aufsichtsbehörden möglich. Im Mai 2017 unterlag die L-Bank bereits beim Gericht der Europäischen Union (EuG). Nun auch in erster Instanz beim EuGH.
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