Die Deutsche Kreditwirtschaft hat zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz) Stellung genommen. Wie bereits im Rahmen der Konsultation des Referentenentwurfs, wird unverändert kritisiert, dass bei einzelnen Regelungen ohne Notwendigkeit ein „Gold Plating“ europäischer Regelungen vorgenommen wird. Auch dem zweiten Teil des Titels „… und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor“ werde der Gesetzesentwurf nicht gerecht, sodass die DK im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch deutlichen Anpassungsbedarf sieht.
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