Zufrieden zeigte sich der Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken, Hans-Walter Peters, nach der Vorstandssitzung des Verbandes mit der Lösung für einen Übergang der bislang öffentlich-rechtlichen HSH Nordbank aus der Institutssicherung in den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Es sei ein hatres Stück Arbeit gewesen, aber alle Beteiligten hätten auf Sache konzentriert gut zusammengearbeitet und ihren Beitrag zur Lösunggeleistet.
Der Übergang der HSH Nordbank wird sich wie folgt gestalten:
- Die HSH Nordbank wird zum 1. Januar 2019 Mitglied im Prüfungsverband deutscher Banken.
- Der Prüfungsverband wird die Bank in der dreijährigen Übergangszeit ab Anfang 2019 begleiten.
- Zum 1. Januar 2022 kann der nahtlose Wechsel in den Einlagensicherungsfonds erfolgen. Ab dann soll die Sicherungsgrenze wie bei allen Banken grundsätzlich 15 Prozent der Eigenmittel der Bank betragen.
- Bis Ende 2021 verbleibt die HSH Nordbank in der Institutssicherung des DSGV.
- Bereits ab 1. Januar 2019 wird die HSH Nordbank in den Gremien des Bankenverbandes als außerordentliches Mitglied mitarbeiten.
Peters sprach zudem von einer Blaupause für eventuelle weitere Privatisierungen öffentlich-rechtlicher Institute: „Die jetzt gefundene Lösung demonstriert, dass wir einen solchen Prozess konstruktiv begleiten. Sie kann ein Muster für den künftigen Wechsel von Instituten aus anderen Sicherungssystemen in den Einlagensicherungsfonds sein.“ Er räumte allerdings auch ein, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Gespräche gäbe und diese auch nicht in Sicht seien – auch nicht mir der Nord LB.