Die Deutsche Börse AG entwickelt ihr Vorstandsvergütungssystem weiter und führt unter anderem eine Obergrenze für die Gesamtvergütung ein. Kernpunkt der Änderungen ist, dass die jährliche Vorstandsvergütung, bestehend aus fixen und variablen Gehaltsbestandteilen sowie betrieblicher Altersversorgung, auf maximal 9,5 Millionen Euro begrenzt wird. Diese Obergrenze soll bereits mit Blick auf die Vorstandsvergütung 2017 wirksam werden.
Die Überarbeitung wurde bereits seit langem vorbereitet. Der Aufsichtsrat hat unmittelbar nach der vergangenen Hauptversammlung damit begonnen, sich intensiv mit der Weiterentwicklung des Vorstandsvergütungssystems zu beschäftigen. Die Anpassungen wurden nach intensiven Diskussionen und unter Einbindung externer Vergütungsexperten im Aufsichtsrat und im Personalausschuss des Gremiums entwickelt. Das überarbeitete Vorstandsvergütungssystem steht im Einklang mit akzeptierter Marktpraxis und entspricht den Anforderungen wesentlicher Stakeholder.
„Im Interesse unserer Aktionäre wollen wir dem Vorstand der Deutsche Börse AG auch weiterhin wettbewerbsfähige Anreize für gute Leistungen und nachhaltigen Unternehmenserfolg bieten, gleichzeitig aber mögliche und nicht gewollte Ausschläge verhindern. Das wird mit der Obergrenze im angepassten Vergütungsmodell erreicht“, sagte Joachim Faber, Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Börse AG.