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Zentralbanken - T2S-Votum der Zentralverwahrer

Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat Ende Mai 2008 allen europäischen Zentralverwahrern den Vorschlag unterbreitet, sich der Initiative Target-2-Securities (T2S) anzuschließen. Der Vorschlag beinhaltet erstens die Untersuchung der wirtschaftlichen Auswirkungen, zweitens die ausführlichen T2S-Nutzeranforderungen, drittens die rechtliche Bewertung von T2S und eine Kurzdarstellung der vertraglichen Vereinbarungen, die den Zentralverwahrern gegebenenfalls vorgeschlagen würden, viertens eine Beschreibung der T2S-Governance für die Spezifikationsphase und schließlich fünftens eine Präsentation der Harmonisierungsanstrengungen im Rahmen von T2S.

Die Ergebnisse der Untersuchung zu den wirtschaftlichen Auswirkungen (http://www.ecb.europa.eu/paym/t2s/decisions/html/index.en.html) zeigen laut EZB, dass das geplante Projekt den Teilnehmern an den Wertpapiermärkten sowie der europäischen Volkswirtschaft insgesamt erhebliche Vorteile bringen kann. Die Notenbank sieht darin einen wichtigen Schritt hin zur Schaffung eines integrierten Binnenmarkts für Wertpapierdienstleistungen, wodurch die Agenda von Lissabon und insbesondere der Verhaltenskodex sowie die Harmonisierungsanstrengungen der Giovannini-Gruppe weiter gestärkt werden sollen.

T2S soll für einen gemeinsamen grenzüberschreitenden, europaweiten Wertpapierpool und einen grundlegenden, neutralen Abwicklungsprozess auf neuestem Stand sorgen. Über die Zentralverwahrer soll den Marktteilnehmern so ein Zugriff auf diese Wertpapiere ermöglicht werden, der nationalen und regionalen Besonderheiten Rechnung tragen kann - sie jedoch nicht festschreibt - und zugleich die auf verschiedenen wichtigen Gebieten bereits vereinbarten Harmonisierungsmaßnahmen berücksichtigt.

Die Zentralverwahrer sollen die Europäische Zentralbank bis zum 4. Juli 2008 darüber informieren, ob sie T2S unterstützen und den Dienst nach dessen Inbetriebnahme zu nutzen beabsichtigen. Der EZB-Rat will dann im Sommer 2008 darüber entscheiden, ob das T2S-Projekt weiter verfolgt werden soll; Grundlage für diese Entscheidung werden die vollständige T2S-Dokumentation, das Maß an Unterstützung durch die Zentralverwahrer (siehe Kreditwesen 22-2007), die allgemein geäußerten Ansichten der Marktteilnehmer sowie die Auffassung des Rates der Europäischen Union sein. Zusätzliche und detailliertere Informationen finden sich in den oben aufgeführten Dokumenten, die auf der Website der EZB unter http://www.ecb. europa.eu abrufbar sind.

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