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Zentralbanken - Refinanzierungszugang für Banken erleichtert

Die Deutsche Bundesbank nimmt ab 1. Juni 2006 die von den
Kreditinstituten zur Refinanzierung genutzten Kreditforderungen im
Wege der stillen Zession statt bisher der Verpfändung herein. Dabei
treten die Kreditinstitute die Kreditforderungen an die Bundesbank ab,
was einen Vollrechtsübergang zur Besicherung bewirkt.
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Die bisherige Besicherungsform der Verpfändung machte eine
Schuldnerbenachrichtigung durch die Bundesbank zwingend erforderlich.
Diese Voraussetzung entfällt mit dem Übergang auf die Zession. Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank werden
entsprechend geändert.
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Für die Banken bedeutet dies aus Sicht der Bundesbank eine deutlich
einfachere und effizientere Verwendungsmöglichkeit ihrer
Sicherheitenbestände, und zwar nicht nur für Notenbankrefinanzierung,
sondern auch im Rahmen der Absicherung von Zahlungsverkehrssalden.
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Eine weitere Verbesserung stellt aus Sicht der Notenbank die
Verlängerung der Einlieferungsfrist für Sicherheiten zur Deckung
zugeteilter Offenmarktgeschäfte am Abwicklungstage dar. Nach den
derzeit gültigen AGB-Regelungen erfolgt bei Standardtendern
(einwöchiger Haupttender und dreimonatiger so genannter
längerfristiger Tender) die Gutschrift der zugeteilten Beträge bis 11
Uhr. Die Geschäftspartner müssen die notwendigen Sicherheiten bis zu
diesem Zeitpunkt am Abwicklungstag angeschafft haben.
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Im Sinne eines flexibleren Verfahrens wird mit In-Kraft-Treten der
neuen AGB zum 1. Juni 2006 die Frist für die Anschaffung von
Sicherheiten für die Abwicklung der geldpolitischen
Standardoperationen auf 16 Uhr ausgeweitet. Hierdurch wird die
gleichtägige Nutzung neu eingelieferter Sicherheiten erleichtert, was
aus Sicht der Bundesbank vor allem im Hinblick auf eine
grenzüberschreitende Verwendung von Sicherheiten von Vorteil ist.
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Die Gutschrift der zugeteilten Beträge erfolgt im Laufe des
Abwicklungstages, sobald eine hinreichende Sicherheitendeckung für den
Gesamtbetrag besteht.

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