Drittwirkung bei der Forderungsabtretung

Ist der EuGH schneller als der europäische Gesetzgeber?

Wolf Stumpf Quelle: Noerr LLP

Seit Inkrafttreten der Rom-I-Verordnung zeigt sich bei einer Abtretung im Verhältnis zu Dritten im Rahmen von grenzüberschreitenden Fällen eine Regelungslücke. Die geplante Reform des europäischen Gesetzgebers ist noch nicht abgeschlossen. Nun beschäftigte sich auch das Saarländische Oberlandesgericht mit der Drittwirkungsproblematik im Zusammenhang mit einer grenzüberschreitenden Sicherungsabtretung von Gehalts- und Pensionsansprüchen. Der …

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