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Zentralbanken - Refinanzierung

Angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung an den Finanzmärkten hat der EZB-Rat die Fortsetzung der allmählichen Rücknahme seiner Sondermaßnahmen eingeleitet. Im Einzelnen wurde beschlossen, die Hauptrefinanzierungsgeschäfte (HRG) so lange wie erforderlich, jedoch mindestens bis zum Ende der neunten Mindestreserve-Erfüllungsperiode dieses Jahres am 12. Oktober 2010, weiterhin als Mengentender mit Vollzuteilung durchzuführen. Dieses Tenderverfahren werde auch bei den Refinanzierungsgeschäften mit Sonderlaufzeit von einer Erfüllungsperiode weiter verwendet, welche ebenfalls so lange wie nötig und mindestens bis zum Ende der neunten Erfüllungsperiode im Jahr 2010 durchgeführt werden sollen. Bei den Refinanzierungsgeschäften mit Sonderlaufzeit entspricht der Festzins dem für das jeweilige HRG geltenden Zinssatz (Hauptrefinanzierungssatz).

Ferner sollen die regelmäßigen längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte mit dreimonatiger Laufzeit (LRG) beginnend mit dem am 28. April 2010 zuzuteilenden Geschäft wieder als Zinstender durchgeführt werden. Die Zuteilungsbeträge bei diesen Geschäften sollen so festgelegt werden, dass ausgewogene Bedingungen an den Geldmärkten sichergestellt werden und eine deutliche Differenz zwischen den Tendersätzen und dem geltenden Hauptrefinanzierungssatz vermieden wird. Für jedes LRG mit dreimonatiger Laufzeit wird zu Beginn der Mindestreserveperiode, in der das Geschäft durchgeführt wird, im Voraus ein angestrebter Zuteilungsbetrag angekündigt. Der Hauptrefinanzierungssatz werde bei den dreimonatigen LRG als Mindestbietungssatz dienen. Hierbei soll es sich um eine technische Maßnahme handeln, die übergangsweise genutzt wird, um zu verhindern, dass die Zuteilungssätze angesichts reichlich vorhandener Liquidität unter dem geltenden Hauptrefinanzierungssatz liegen.

Um den Liquiditätseffekt des am 1. Juli 2010 fälligen längerfristigen Refinanzierungsgeschäfts mit zwölfmonatiger Laufzeit auszugleichen, hat der EZB-Rat beschlossen, eine zusätzliche Feinsteuerungsoperation mit sechstägiger Laufzeit durchzuführen. Die Operation wird am 1. Juli angekündigt, zugeteilt und abgewickelt; Fälligkeitstag ist der 7. Juli, an dem auch das nächste HRG abgewickelt wird. Die Operation wird ebenfalls als Mengentender mit Vollzuteilung durchgeführt, wobei der Festzins dem geltenden Hauptrefinanzierungssatz entsprechen wird.

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