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Zentralbanken - Beschlüsse zur Refinanzierung

Angesichts der erneuten Spannungen an einigen Finanzmärkten im Euro-Währungsgebiet hat der EZB-Rat Anfang August 2011 ein zusätzliches liquiditätszuführendes längerfristiges Refinanzierungsgeschäft (LRG) mit einer Laufzeit von rund sechs Monaten beschlossen, das als Mengentender mit Vollzuteilung abgewickelt wurde.

Der Zinssatz für dieses Geschäft entspricht dem durchschnittlichen Zinssatz der während der Laufzeit des zusätzlichen LRG durchgeführten Hauptrefinanzierungsgeschäfte (HRGs). Die Bekanntgabe erfolgte am 9. August 2011, die Zuteilung am 10. August 2011 und die Abwicklung am 11. August 2011. Am 1. März 2012 wird das Geschäft fällig.

Der EZB-Rat kündigte ferner an, seine HRGs so lange wie erforderlich - jedoch mindestens bis zum Ende der letzten Mindestreserve-Erfüllungsperiode des laufenden Jahres am 17. Januar 2012 - weiterhin als Mengentender mit Vollzuteilung durchzuführen. Auch bei den Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems mit einer Sonderlaufzeit von der Dauer einer Erfüllungsperiode, die ebenfalls so lange wie nötig und mindestens bis zum Ende des letzten Quartals 2011 durchgeführt werden, kommt dieses Verfahren weiterhin zum Einsatz. Bei diesen Geschäften soll der Festzins dem für das jeweilige HRG geltenden Zinssatz (Hauptrefinanzierungssatz) entsprechen.

Darüber hinaus beschloss der EZB-Rat, die LRGs mit dreimonatiger Laufzeit, die am 26. Oktober, 30. November beziehungsweise 21. Dezember 2011 zugeteilt werden, als Mengentender mit Vollzuteilung durchzuführen. Auch die Zinssätze für diese dreimonatigen LRGs sollen dem durchschnittlichen Zinssatz der während der Laufzeit des jeweiligen Geschäfts durchgeführten HRGs entsprechen.

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