Vermerkt

Zentralbanken - Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Marktoperationen: Am 10. Oktober 2012 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2012/23 zur Änderung der Leitlinie EZB/2012/18 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten. Durch diese Leitlinie erfolgt eine befristete Erweiterung der Voraussetzungen zur Bestimmung der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten zur Nutzung als Sicherheiten für geldpolitische Operationen des Eurosystems, indem in Pfund Sterling, Yen oder US-Dollar denominierte marktfähige Schuldtitel als notenbankfähige Sicherheiten für geldpolitische Geschäfte akzeptiert werden. Die Leitlinie wurde am 18. Oktober 2012 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Operationeller Bereich: Am 27. September 2012 nahm der EZB-Rat die jährliche Überprüfung des Verzeichnisses der nicht geregelten Märkte, die für geldpolitische Geschäfte des Eurosystems zugelassen sind, zur Kenntnis. Er fasste folgende Beschlüsse: a) Hi-MTF und der außerbörsliche Markt für belgische STRIPS werden in das Verzeichnis aufgenommen und b) der seit April 2012 geschlossene Markt MTS Deutschland für unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes (Bubills) wird aus dem Verzeichnis gestrichen. Darüber hinaus billigte der EZB-Rat die Klassifizierung des Fondo de Reestructuración Ordenada Bancaria (FROB) als Institution mit öffentlichem Förderauftrag. Die vom FROB ausgegebenen Schuldtitel fallen somit unter die Liquiditätskategorie II der für Kreditgeschäfte des Eurosystems zugelassenen Sicherheiten. Das aktualisierte Verzeichnis der nicht geregelten Märkte, die von der EZB zugelassen sind, ist auf der EZB-Website abrufbar.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften: Am 21. September 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem konsolidierten rechtlichen Rahmen für Zahlungsdienste in Polen (CON/ 2012/72) auf Ersuchen des polnischen Finanzministers. Am 2. Oktober 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu den für die Einführung des Euro erforderlichen Vorbereitungen und Gesetzesänderungen in Lettland (CON/2012/73) auf Ersuchen des lettischen Finanzministeriums. Am 5. Oktober 2012 billigte der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu neuen Maßnahmen für das Kreditregister in Irland (CON/2012/74) auf Ersuchen des irischen Finanzministeriums. Am 9. Oktober 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu europäischen Finanzhilfen für Spanien (CON/2012/75) auf Ersuchen des spanischen Ministeriums für Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit.

Statistik: Am 26. September 2012 verabschiedete der EZB-Rat das Rahmenwerk für das Datenqualitätsmanagement der zentralisierten Wertpapierdatenbank (Centralised Securities Database - CSDB), bestehend aus Leitlinie EZB/2012/21 und Empfehlung EZB/2012/22. Das Rahmenwerk soll die Vollständigkeit, Genauigkeit und Einheitlichkeit der CSDB-Outputdaten gewährleisten. Diese Rechtsakten werden in Kürze auf der EZB-Website veröffentlicht.

Am 17. Oktober 2012 verabschiedete der EZB-Rat die Verordnung EZB/2012/24 über Statistiken zu Wertpapierbeständen, in der Berichtsanforderungen für im Eurogebiet ansässige Finanzinvestoren, Depotanleger und Mutterinstitute bestimmter Bankengruppen festgelegt werden. Diese Anforderungen beziehen sich auf Daten über Wertpapierbestände von im Euroraum ansässigen Finanzinvestoren und Anlegern im nicht finanziellen Sektor auf Basis von Einzelwertpapieren (security-by-security) sowie auf die Bestände von Wertpapieren, die von Ansässigen des Euroraums ausgegeben wurden und im Eurogebiet von Anlegern verwahrt werden, die außerhalb des Euroraums ansässig sind. Die Verordnung wird auf der Website der EZB veröffentlicht.

Internationale und europäische Zusammenarbeit: Am 25. September 2012 stimmte der EZB-Rat der Unterzeichnung eines Programms des Eurosystems zur technischen Zusammenarbeit mit der Zentralbank der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zu. Die EZB und elf nationale Zentralbanken werden an dieser von der Europäischen Union finanzierten Kooperation teilnehmen. Ziel des neunmonatigen Programms, das 13 Bereiche des Zentralbankwesens umfasst, ist die Bewertung des derzeitigen institutionellen und operationellen Rahmens der Notenbank anhand von EU-Zentralbankstandards. Auf Grundlage dieser Bewertung sollen dann die Möglichkeiten zur Stärkung der institutionellen Kapazität sondiert werden. Weitere Informationen werden auf der Website der EZB veröffentlicht.

Corporate Governance: Am 17. Oktober 2012 ernannte der EZB-Rat Ignazio Angeloni, Generaldirektor der Generaldirektion Finanzstabilität der EZB, mit unmittelbarer Wirkung zum Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzstabilität (Financial Stability Committee - FSC). Seine Amtszeit endet am 31. August 2013 und somit gleichzeitig mit der Amtszeit aller weiteren Vorsitzenden der Eurosystem-/ESZB-Ausschüsse, die am 22. Juli 2010 vom EZB-Rat für einen Zeitraum von drei Jahren (wieder)ernannt wurden. Am 5. Oktober 2012 bewilligte der EZB-Rat eine Verlängerung des derzeitigen Mandats des Eurosystem Procurement Coordination Office (EPCO) um 18 Monate; das Mandat wäre andernfalls am 31. Dezem ber 2012 ausgelaufen. Das EPCO ist für die Dauer der Verlängerung weiterhin bei der Banque centrale du Luxembourg angesiedelt.

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