Vermerkt

Zentralbanken: Beschlüsse EZB-Rat (ohne Zinsbeschlüsse)

Marktoperationen: Am 28. November 2013 verabschiedete der EZB-Rat Leitlinie EZB/2013/45 zur Änderung der Leitlinie EZB/2008/5 über die Verwaltung von Währungsreserven der Europäischen Zentralbank durch die nationalen Zentralbanken sowie über die Rechtsdokumentation bei Geschäften mit diesen Währungsreserven. Auf Grundlage der abgeänderten Leitlinie kann eine nationale Zentralbank (NZB) des Euro-Währungsgebiets ab jetzt die EZB oder eine beziehungsweise mehrere andere NZB(en) des Euroraums ersuchen, bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der operationalen Verwaltung der an die EZB übertragenen Währungsreserven für sie zu übernehmen. Am 12. Dezember 2013 nahm der EZB-Rat die jährliche Überprüfung des Verzeichnisses der nicht geregelten Märkte für Vermögenswerte, die als Sicherheiten für die geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems zugelassen sind, zur Kenntnis. Seit der letzten Überprüfung hatte es keine Änderungen gegeben. Darüber hinaus billigte der EZB-Rat die Klassifizierung der Agence centrale des organismes de sécurité sociale (ACOSS), der Union nationale interprofessionnelle pour l'emploi dans l'industrie et le commerce (UNEDIC) und der Société de financement de l'économie française (SFEF) als Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag. Die von diesen drei Emittenten begebenen Schuldtitel fallen nunmehr unter Haircut-Kategorie II der für die geldpolitischen Kreditgeschäfte des Eurosystems zugelassenen Sicherheiten. Das aktualisierte Verzeichnis der nicht geregelten Märkte, die von der EZB zugelassen sind, und der Emittenten, die als Institution mit öffentlichem Förderauftrag klassifiziert wurden, ist auf der EZB-Website abrufbar. Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur: Am 18. Dezember 2013 genehmigte der EZB-Rat die Einrichtung des Euro Retail Payments Board (ERPB). Dieses neue Gremium, das den Sepa-Rat ablösen wird, soll unter dem Vorsitz der EZB die Entwicklung eines integrierten, innovativen und wettbewerbsfähigen Marktes für Massenzahlungen in Euro in der Europäischen Union vorantreiben. Der ERPB wird sich aus Vertretern der Verbraucher- und der Anbieterseite der europäischen Märkte für Massenzahlungsdienstleistungen zusammensetzen. Das Mandat des ERPB und eine entsprechende Pressemitteilung sind auf der Website der EZB abrufbar. Stellungnahme zu Rechtsvorschriften: Am 22. November 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Änderungen der Entscheidungsbefugnisse bei der zyprischen Zentralbank (CON/2013/ 78) auf Ersuchen des Präsidenten des Repräsentantenhauses der Republik Zypern. Am gleichen Tag billigte der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Reservepflichten für Kreditinstitute in Litauen (CON/ 2013/79) auf Ersuchen der Lietuvos bankas. Am 25. November 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Stabilisierungsmaßnahmen und dem Einlagensicherungsfonds in Rumänien (CON/ 2013/80) auf Ersuchen der Banca Nationala a României. Am 26. November 2013 billigte der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Lizenzvergabe, Regulierung und Aufsicht in Bezug auf genossenschaftliche Kreditinstitute in Zypern (CON/2013/81) auf Ersuchen des Finanzministers der Republik Zypern. Am 2. Dezember 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Aufsicht über Kreditinstitute und zur Finanzaufsicht auf Makroebene in Finnland (CON/2013/82) auf Ersuchen des finnischen Finanzministeriums. Am 5. Dezember 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Leitungsstruktur der Finanzaufsichtsbehörde in Dänemark (CON/2013/83) auf Ersuchen der dänischen Finanzaufsichtsbehörde. Ebenfalls vom 5. Dezember 2013 datiert die Verabschiedung einer Stellungnahme des EZB zu Zahlungsmitteln und Zahlungsverkehrssystemen in Frankreich (CON/2013/84) auf Ersuchen des französischen Wirtschafts- und Finanzministeriums. Zudem verabschiedete der EZB-Rat am 5. Dezember 2013 eine Stellungnahme der EZB zum Rechtsstatus der Vermögenswerte der Lietuvos bankas und zum Umfang der sie betreffenden öffentlichen Rechnungsprüfung (CON/2013/85) auf Ersuchen des litauischen Finanzministeriums. Am 6. Dezember 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Rekapitalisierung von Kreditinstituten in Portugal (CON/2013/87) auf Ersuchen der portugiesischen Finanzministerin. Am 9. Dezember 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Maßnahmen zur Stärkung der Bankenstabilität in Slowenien (CON/2013/86) auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums. Ebenfalls am 9. Dezember 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu den Berichtspflichten im Hinblick auf die Aufsichtsaufgaben der Magyar Nemzeti Bank CON/2013/88 auf Ersuchen der Magyar Nemzeti Bank. Am 17. Dezember 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Bearbeitung und Inverkehrgabe von Banknoten in Ungarn und zum Schutz dieser Banknoten vor Fälschung (CON/2013/89) auf Ersuchen der Magyar Nemzeti Bank. Am 18. Dezember 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu den öffentlichen Finanzen in Luxemburg (CON/2013/90) auf Ersuchen des luxemburgischen Finanzministeriums. Am 18. Dezember 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu den öffentlichen Finanzen in Estland CON/2013/91 auf Ersuchen des estnischen Finanzministeriums. Statistik: Am 28. November 2013 verabschiedete der EZB-Rat die Verordnung EZB/2013/43 zur Zahlungsverkehrsstatistik und die Empfehlung EZB/2013/44 zur Zahlungsverkehrsstatistik. Mit der Verordnung werden weite Teile der statistischen Berichtsanforderungen im Zusammenhang mit dem letzten Schritt zur Verwirklichung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums Sepa, (der ursprünglich im Februar 2014 erfolgen sollte, auf Anregung der EU-Kommission aber um ein halbes Jahr nach hinten verschoben wird), abgeändert und neu festgelegt. Sie richtet sich an im Euroraum ansässige Anbieter von Zahlungsdienstleistungen, E-Geld-Emittenten, beziehungsweise Betreiber von Zahlungssystemen. Die Empfehlung richtet sich an die nationalen Behörden in Mitgliedstaaten, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören; auf ihrer Grundlage soll eine EU-weite Harmonisierung der Daten sichergestellt werden. Beide Rechtsakte sind auf der Website der EZB abrufbar und werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Internationale und europäische Zusammenarbeit: Am 26. November 2013 genehmigte der EZB-Rat die Unterzeichnung eines Vertrags mit der EU-Kommission zur Verwirklichung eines von der EZB koordinierten Programms des Eurosystems zur technischen Zusammenarbeit mit den Zentralbanken der westlichen Balkanstaaten. Die EZB und elf nationale Zentralbanken werden an dieser von der Europä ischen Union finanzierten Kooperation teilnehmen. Ziel dieser Zusammenarbeit ist eine Stärkung der institutionellen Kapazitäten der beteiligten Notenbanken. Dadurch sollen diese auf ihren Eintritt in das Europäische System der Zentralbanken, welches alle nationalen Notenbanken der Europäischen Union umfasst, vorbereitet werden. Corporate Governance: Am 27. November 2013 genehmigte der EZB-Rat die Geschäftsordnung für das Revisionswesen des Eurosystems/des ESZB, welche die 1998 verabschiedeten Richtlinien für das Revisionswesen im ESZB ersetzen wird. Die Geschäftsordnung spiegelt aus Sicht der EZB bewährte Praktiken der internen Revision wider, berücksichtigt aber auch gleichzeitig die spezifischen Eigenheiten des Eurosystems/ESZB. Sie ist auf der Website der EZB abrufbar und soll mindestens alle drei Jahre aktualisiert werden. Am 17. Dezember 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Empfehlung der EZB an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banque centrale du Luxembourg (EZB/2013/51). Sie wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der EZB-Website veröffentlicht. Ausgabe von Banknoten und Münzen/ Banknoten: Am 6. Dezember 2013 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2013/46 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2014. Der Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der EZB-Website veröffentlicht. Am 18. Dezember 2013 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2013/49 zur Änderung der Leitlinie EZB/2004/18 über die Beschaffung von Euro-Banknoten. Die Änderungsleitlinie sieht vor, dass der Beginn des einheitlichen Ausschreibungsverfahrens des Eurosystems, der ursprünglich für den 1. Januar 2014 angesetzt worden war, auf einen vom EZB-Rat noch festzusetzenden Termin verschoben wird. Die Leitlinie wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

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