Zum 500. Mal SBE

Sammlung bankrechtlicher Entscheidungen

Es war vor 42 Jahren: In Heft 2 des Jahrgangs 1968 dieser Zeitschrift kündigte Dr. Klaus Hammer programmatisch an, dass der juristische Teil zukünftig verstärkt und als dritte Säule neben den volks- und betriebswirtschaftlichen Teil gestellt werden und damit insbesondere den in den Kreditinstituten mit Rechtsfragen befassten Leser ansprechen soll. Diese Ankündigung war die Geburtsstunde des "Archivs bankrechtlicher Entscheidungen", der seit damals monatlich vierseitigen Einlage mit Leitsätzen und Auszügen aus Gerichtsentscheidungen über bankrechtlich relevante Streitfälle.

Übersicht erleichtern

Das "Archiv", das später in "Sammlung" umbenannt wurde und das nun mit der heutigen Ausgabe zum 500. Mal erscheint, ist zunächst viele Jahre von Dr. Klaus Hammer sachkundig und mit Sorgfalt betreut worden. Seit etwa zwanzig Jahren hat der Verfasser die Aufgabe übernommen, aus der seinerzeit immer größer werdenden Fülle an Urteilen und Beschlüssen, vor allem des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte, diejenigen herauszufiltern, die spezifische Rechtskreise der Kreditwirtschaft berühren sowie über den Einzelfall hinaus für die Arbeit in den Banken richtungsweisend sind und deren Mitarbeitern bekannt sein sollten.

Was die Redaktion 1968 zur Einführung der SBE veranlasst hat, gilt zwar angesichts der heute im 21. Jahrhundert zur Verfügung stehenden elektronischen Informationsfülle nur noch eingeschränkt, im Grundsatz aber doch nach wie vor:

"Die Rechtsprechung der Gerichte mit ihren vielen Kontroversen und Nuancierungen zu überblicken, ist selbst für den Kenner der Materie nicht leicht. Die zahlreichen in der juristischen Fachpresse veröffentlichten Entscheidungen erschweren die Übersicht über bestimmte interessierende Fragen. Auch einzelne Schriften und Kommentare können allein - abgesehen davon, dass das Bankrecht über zahlreiche Rechtsgebiete verstreut ist - keine Übersicht über die Spruchpraxis der Gerichte vermitteln". Heute ist das Bankenrecht zwar erheblich klarer strukturiert als damals, vielfach inzwischen auch vom Gesetzgeber kodifiziert (zum Beispiel Verbraucherkredit, Wertpapierhandel, AGB) und europaweit reguliert worden. Geblieben sind aber, eher noch verstärkt trotz des allgegenwärtigen Internet, die Schwierigkeiten für die Bankmitarbeiter, sich über die Entscheidungspraxis der Gerichte zu ihrem jeweiligen Arbeitsgebiet sachkundig zu machen und rechtsfehlerfrei zu halten.

Diesem Anliegen dient die "Sammlung bankrechtlicher Entscheidungen" heute nun zum 500. Mal. Gewiss ein "Jubiläum", das auch kennzeichnend ist für die insgesamt konsequente Linie, die Verlag und Redaktion dieser Fachzeitschrift über die Jahrzehnte hinweg durch alle Wellenberge und -täler der nationalen und internationalen Finanz- und Bankwirtschaft und über alle, einer Zeitenwende gleichkommenden Entwicklungen der Medienlandschaft hindurch zu wahren versucht haben.

Über 3000 Urteile und Beschlüsse im Blick

Bei durchschnittlich sechs in jeder Ausgabe dargestellten "Fällen" wurden inzwischen insgesamt etwa 3000 Urteile und Beschlüsse über bankrechtliche Fragen aus den Zigtausenden in den 42 Jahren verkündeten Entscheidungen "herausgefischt". Dabei wurden ihre Leitsätze überwiegend original übernommen, die Sachverhalte und Entscheidungsgründe aber auf das Wesentliche konzentriert und "juristische" Diktion, wenn sie zu "fachchinesisch ankam, so bearbeitet, dass es nur gesunden Menschenverstandes bedarf, um die Kernprobleme der jeweiligen Fälle verstehen zu können. Ob das immer gelungen ist, müssen natürlich die Leser entscheiden, die wir anlässlich dieses "Jubiläums" auch gern zu Kritik, Wünschen und zu Vorschlägen auffordern wollen, wie wir es in Zukunft besser machen sollten.

Die obergerichtliche Rechtsprechung hat insbesondere unter den Vorgaben in den Brüsseler "Richtlinien" und deren nachfolgenden Umsetzungen in nationales Recht - in den beiden letzten Jahrzehnten eine zuvor ungeahnte Fülle an Rechtsfragen zu entscheiden gehabt, die den ebenfalls erheblich umfangreicher gewordenen Beziehungskomplex zwischen Kreditinstitut und Kunden berühren. Man denke nur beispielhaft an Themen wie Verbraucherschutz, Beratungs- und Aufklärungspflichten der Banken, Bürgschaften naher Angehöriger, Lastschriftverfahren, Geldkartenmissbrauch und viele andere. Oft waren (und sind) zudem die Meinungen der Gerichte über ein und dieselbe Rechtsfrage kontrovers, so dass erst der BGH - hier ist überwiegend der XI. Zivilsenat zuständig - die dann meist endgültige Rechtsklarheit schaffen musste.

Zu "bankenfreundlich"?

Dessen Spruchpraxis, manche halten sie für zu "bankenfreundlich", andere wieder für zu "verbrauchernah", die Wahrheit wird wie meist in der Mitte liegen, stand und steht im Fokus auch der SBE. Der Senat leistet insgesamt sehr gute Arbeit; über die meisten bankrechtlichen Problembereiche hat er interessengerecht und abgewogen entschieden. Die Zahl an noch offenen Bankrechtsfragen ist nun tendenziell rückläufig geworden. Daher war es folgerichtig, die SBE ab 2009 auf zweimonatliches Erscheinen zu reduzieren. Redaktion und Bearbeiter hoffen zuversichtlich, auch mit der heute 500. und den darauf folgenden Ausgaben interessierte Leser zu finden.

RA Dr. Claus Steiner, Wiesbaden

Wichtige Urteile und Beschlüsse der Rechtsprechung so zu transformieren, dass diese auch für die vielen Nichtjuristen unter den Bankpraktikern in ihrer Substanz und Bedeutung fassbar werden, hat die ZfgK vor mehr als vierzig Jahren als Anspruch ihrer speziellen Rubrik "Sammlung bankrechtlicher Entscheidungen" formuliert. Dass dies auch heute noch gilt, ist Claus Steiner zu verdanken. Redaktion und Verlag sagen dem Autor ein Dankeschön und wünschen weiterhin ein gutes Gespür bei der Auswahl der relevanten Sachverhalte.

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