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Bank- und Kapitalmarktrecht

Die für die praktische Arbeit der Rechtsanwälte konzipierte und von ihnen überwiegend positiv aufgenommene Reihe der Münchener Anwaltshandbücher des Verlags C.H. Beck ist inzwischen durch einen zwanzigsten Band zum Bank-und Kapitalmarktrecht erweitert und bereichert worden. Hauptzielgruppe sind zwar die Fachanwälte dieses Rechtsgebietes und dessen Nachwuchs in der Vorbereitung darauf. Zur Zielgruppe sollen aber ausdrücklich auch die Syndici und Justitiare der Kreditwirtschaft gehören, die in der Regel beruflich sowohl die Kooperations- als auch die Streitpartner dieser Anwaltschaft sind. In beiden Fällen sollten sich diese Partnerschaften auf gleicher fachlicher Augenhöhe bewegen.

Die Herausgeber betonen im Vorwort ihres Buches, dass es dem Ausbildungskatalog des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht folge, und dass sich die Darstellungen daher auf die "praktisch täglich relevanten Rechtsprobleme" konzentrieren. Wegen praxisferneren theoretisch-dogmatischen Themen werde richtigerweise auf die Spezialliteratur verwiesen. Es ist dieser von den Autoren angestrebte und weitestgehend umgesetzte Praxisbezug des Buches, der es auch für die inmitten dieser Praxis stehenden Bankjuristen nützlich macht. Insofern hat der Rezensent dieser Zeitschrift versucht, vor allem auf den Nutzwert des Buches für diesen Kreis zu achten.

Das von sieben überwiegend in Stuttgart als Anwälte tätigen Fachjuristen erarbeitete Werk ist durchaus auch für die Berufskollegen in den Banken ein klar strukturierter und daher mit fachlichem Nutzen durchzuarbeitender Führer durch das weite und komplizierte Rechtsgebiet. Materielle und formale Grundlagen werden in für die Fachpraxis angemessener Tiefe erläutert und mit umfangreichem und zuverlässigem Verweismaterial auf die einschlägige Rechtsprechung und Literatur angereichert.

Bemerkenswert ist die für die Reihe typische und vom Verlag sogenannte "integrierte Darstellungsform", die für den anwaltlichen Praktiker, aber auch für den Bankjuristen nach den Erfahrungen mit bisherigen Handbüchern dieser Reihe hilfreich sein wird. Man versteht darunter die durchgängige Kombination der Darlegung und Vermittlung des materiellen Rechts samt seiner Streitfragen mit in den Text integrierten und drucktechnisch hervorgehobenen konzentrierten Praxistipps, Checklisten und Merksätzen.

Die Darstellungen der einzelnen Abschnitte sind trotz unterschiedlicher Autoren recht homogen und auf einheitlich gutem fachlichen und sprachlichen Niveau. Der erste Abschnitt erläutert in konzentrierter Form Grundlagen, Organisation und Beteiligte des Bereichs Banken und Kapitalmarkt. Im Kontext dazu steht der Unterabschnitt zur anwaltlichen Akquisition bankrechtlicher Mandate und zur Gebührenpolitik dabei. Er ist auch und gerade für die Personen aufschlussreich, an die sich diese Akquisitionen richten!

Den Grundlagen folgen, soweit beispielhaft untersucht, zuverlässige Abhandlungen zur Bankenaufsicht, zum Geschäftsverkehr zwischen Banken und Kunden und zum Zahlungsverkehr. Dem schließen sich weitere strikt sachbezogene und klar formulierte Abschnitte über das Kreditvertrags- und das Kreditsicherungsrecht an. Das Studium der Abschnitte wird dem jüngeren Bankjuristen den praxisgerechten Einstieg in die Materie erleichtern und dem erfahrenen Justitiar mindestens die Kontrolle über Umfang und Aktualität seines Kenntnisstands ermöglichen.

Das Werk schließt mit Abschnitten zum "Recht der Kapitalanlage" und "Steuerliche Bezüge des Bank- und Kapitalmarktrechtes"; auch sie geben verlässliche Einführungen in die Materien und in deren aktuelle Rechtsprobleme. Der Rezensent kommt am Ende zu dem Ergebnis, dass er dieses Handbuch auch Bankjuristen zum systematischen Ein- und Durchdringen ihrer Rechtsgebiete und zur Information, Diskussion und Problembehandlung von Einzelfällen empfehlen kann.

Das Handbuch steht allerdings nicht in Konkurrenz zur Kommentar- und Spezialliteratur zum Bank- und Kapitalmarktrecht, auf die weder Anwälte noch Bankjuristen verzichten können, wenn sie in differenzierten forensischen oder kautelarischen Konfliktlagen "gerichtsfeste" Lösungen finden wollen.

Rechtsanwalt Dr. Claus Steiner, Wiesbaden

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