Gespräch des Tages

Investmentgesellschaften I - Nur keine Überfrachtung

Vor einem Jahr hat der BVI Bundesverband Investment und Asset Management die Politik und den Gesetzgeber im Zuge der Novellierung des Investmentgesetzes mit einer ganzen Fülle von Kritikpunkten, Anregungen und Vorschlägen überhäuft. Mit den inzwischen umgesetzten Regelungen scheint die Branche weitgehend zufrieden. Denn Mitte Februar dieses Jahres haben sich die führenden Vertreter trotz geballter Präsens bei der Jahresberichterstattung sehr puristisch auf ein zentrales Anliegen an die Politik beschränkt - nämlich Nachjustierungen bei der Abgeltungssteuer für die private Altersvorsorge.

Rein statistisch gesehen darf der Verband im Berichtsjahr 2007 einen aus seiner Sicht erfreulichen Verlauf des Vorsorgesparens mit Investmentfonds vermelden. Denn von 10,1 Millionen Verträgen im Jahre 2004 ist deren Zahl per Ende vergangenen Jahres auf 15,7 Millionen angestiegen, und gleichzeitig hat sich das Nettomittelaufkommen von 6,0 Milliarden Euro auf 12,3 Milliarden Euro mehr als verdoppelt. Allein 2007 sind rund 4,5 Millionen Fondssparpläne dazugekommen. Parallel zu der wachsenden Verbreitung der Fondssparverträge, so zeigen diese Zahlen deutlich, hat sich das durchschnittliche Volumen pro Vertrag spürbar erhöht. Errechnet sich im Jahre 2004 aus den oben genannten Zahlen auf den einzelnen Abschluss bezogen ein durchschnittlicher Wert von 594 Euro, so ist dieses Volumen innerhalb der drei folgenden Jahre auf 783 Euro angestiegen. Eine breite Wahrnehmung und einen zunehmenden Vermarktungserfolg registriert der Verband insbesondere beim Einsatz dieses Instrumentes im Rahmen der Rürup- sowie der Riester-Rente.

Völlig brach liegt allerdings nach Einschätzung des BVI das Potenzial im Bereich des eigenverantwortlichen Vorsorgesparens außerhalb der staatlichen Förderungsmechanismen. An dieser Stelle, so die Forderung an die Politik, gelte es, langfristige Investmentsparpläne zumindest analog entsprechender Lebens- und Rentenversicherungen zu behandeln. "Wenn der Gesetzgeber regelt, dass ein Wertzuwachs ermäßigt besteuert werden soll, wenn der Sparvorgang mindestens zwölf Jahre gedauert hat und der Sparer mindestens 60 Jahre alt ist, dann muss er alle für die Altersvorsorge geeigneten Sparformen gleichbehandeln", lautet die bekannte Begründung. Konkrete Forderung also: Auf eine Besteuerung der thesaurierten Erträge während der Laufzeit solle bei solchen freien Fondssparplänen verzichtet und bei der Endbesteuerung der Wertzuwachs nicht der Abgeltungssteuer, sondern nur zur Hälfte dem persönlichen Einkommensteuersatz unterworfen werden.

Als Hilfestellung zum Sprung über diese Hürde werden der Politik zwei Argumente präsentiert. Zum einen hält der BVI durch ex terne Analysen für belegt, dass diese Art der Nachjustierung sich selbst finanzieren würde, weil die niedrigere Besteuerung durch eine höhere Effizienz beziehungsweise die niedrigeren Kosten des Fondssparplans regelmäßig ausgeglichen werde. Durch das höhere Vorsteuerergebnis so behandelter Fondssparpläne werde die Bemessungsgrundlage erhöht und gleichzeitig der Vorsorgesparer mit höheren Nachsteuerrenditen belohnt. Zum anderen wird der Blick in die europäische Nachbarschaft gelenkt. In Österreich, der Schweiz, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden, Italien, Frankreich und Großbritannien, so wird mit den jeweiligen Regelungen aufgelistet, gelten besondere Bedingungen bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Beiden Hinweisen kann sich die Politik nur schwerlich entziehen. Im Zweifel wird sie aber sicherlich von der Versicherungswirtschaft erfahren, welche Gegenargumente es möglicherweise gibt und welche anderen Rechnungen aufgemacht werden sollten.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X