Kreditwesen aktuell

Eingriff in die Eigentümerverantwortung durch das Fraspa-Umwandlungsgesetz

Die von der Hessischen Landesregierung eingebrachte Novelle des Sparkassengesetzes wurde insbesondere im Hinblick auf die Stammkapitaloptionen sehr kritisch aufgenommen. Hier fällt es der Hessischen Landesregierung unverändert schwer darzulegen, welchen konkreten Nutzen sie sich aus ihren Plänen für die Sparkasse zumindest erhofft. Über Allgemeinplätze wie "Schaffung neuer Gestaltungsspielräume" oder "fit machen für die Zukunft" hinaus herrscht Stillschweigen.

Eindeutiges Votum der Sparkassen und ihrer Träger

Dies sollte umso mehr zu denken geben, als sich die Betroffenen - die Sparkassen und ihre Träger - sehr deutlich dafür aussprechen, von den geplanten Veränderungen Abstand zu nehmen. Bereits das entsprechende Votum im Vorstand des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen, aber auch der Kommunalen Spitzenverbände war eindeutig.

Die Anhörung durch den Wirtschaftsausschuss des Hessischen Landtages im Januar dieses Jahres hat das gleiche Bild ergeben. Mit Ausnahme des (privaten) Bankenverbandes und einigen Investmentbanken fand die Novelle hinsichtlich der Stammkapitaloptionen keinerlei Zustimmung.

Gegenargumente wie der Hinweis auf die mit entgeltlichen Stammkapitaltransfers einhergehenden Mittelabflüsse aus der Gruppe und die damit verbundene Schwächung der Finanzkraft bleiben unbeantwortet. Eine fachliche Auseinandersetzung mit im Einzelnen begründeter Kritik ist bislang ausgeblieben. Dies alles weicht von dem in sparkassenpolitischen Fragen auch in Hessen langjährig geübten konstruktiven Miteinander deutlich ab.

Mit der Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts (Fraspa-Umwandlungsgesetz) hat die Hessische Landesregierung innerhalb kurzer Zeit ein zweites sparkassenpolitisch bedeutsames Vorhaben in den Landtag eingebracht. Auch dieser Entwurf kann aus Sicht der kommunalen Träger der Sparkassen und auch des Hessischen Landkreistages keine Zustimmung finden. In der Bewertung, dass die Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts für die Frankfurter Sparkasse die richtige ist, besteht Konsens.

Gleichwohl weist auch dieses Gesetzesvorhaben eine erhebliche Problematik auf. In seiner derzeitigen Form ist der Gesetzesentwurf geeignet, die Grundlage der Sparkassen in Frage zu stellen. So gibt er den kommunalen Trägern Veranlassung der Frage nachzugehen, wie die Landesregierung - und gegebenenfalls eine Mehrheit im Hessischen Landtag - die Position der kommunalen Träger im Sparkassenwesen grundsätzlich sieht und bewertet.

Sparkassen - Einrichtungen der kommunalen Träger

Diese Position war bislang sehr eindeutig. Ungeachtet der Gesetzgebungskompetenz bestand kein Zweifel daran, dass es sich bei den Sparkassen um Einrichtungen ihrer kommunalen Träger handelt. Die in ihnen verkörperten Werte stellen zweckgebundenes, aber zweifelsfrei kommunales Vermögen dar. Das Verhältnis zwischen Anstalt des öffentlichen Rechts und kommunalem Träger ist klar definiert.

Die kommunale Ebene muss daher großen Wert darauf legen, dass ihre Rechte und Interessen in diesem Bereich gewahrt werden. Dazu gehört zwingend, grundlegende Organisationsentscheidungen, wie einen Rechtsformwechsel nicht ohne ihre Mitwirkung herbeizuführen. Die Lösung besteht im konkreten Fall aus kommunaler Sicht darin, über ein Landesgesetz den Rechtsformwechsel zu eröffnen, die Nutzung dieser Option aber in die Hände der dafür zuständigen Gremien innerhalb der Sparkassenorganisation und der beteiligten Unternehmen zu legen.

Die Landesregierung hat sich bewusst für einen anderen Weg entschieden. Sie nimmt für das Land eine einseitige Regelungskompetenz in Anspruch und negiert damit im Umkehrschluss die Rechtsposition der kommunalen Ebene. In dem Gesetzentwurf wird die Frankfurter Sparkasse sogar ohne jede Einschränkung als landesunmittelbare Anstalt bezeichnet. Hierin liegt die rechtliche und politische Bedeutung des Vorgehens des Landes, nicht in dem als solchen unstreitigen Rechtsformwechsel.

Zukunftsfähigkeit des Sparkassenwesens bedroht

Die Besorgnis der kommunalen Ebene nimmt zu, wenn der Medienbericht von Ende Januar dieses Jahres über den Auftritt des hessischen Wirtschaftsministers bei der Frankfurt School of Finance and Management zutrifft. Dort wird der Minister im Zusammenhang mit der bei der Frankfurter Sparkasse - im Gegensatz zu der im Rahmen der Hessischen Sparkassen-Novelle betonten Optionalität - zwingend vorgesehenen Bildung von Stammkapital dahingehend zitiert, dass dieser Schritt sich zwar als Eingriff in die Selbstverantwortung der Eigentümer bezeichnen lasse, "dies nehme man sich aber raus". Auch die Vorgabe der ersten Satzung der Frankfurter Sparkasse durch das Ministerium und weitere Punkte gehen in die gleiche Richtung.

Der Erhalt eines leistungsfähigen Sparkassenwesens und einer leistungsfähigen Landesbank Hessen-Thüringen und damit auch deren Zukunftsfähigkeit kann nur gemeinsam erreicht werden. Dazu gehört zwingend die Wahrung der Rechte und Interessen der Partner. Ist dies nicht mehr gewährleistet, könnte es auf kommunaler Ebene zu einer Neubewertung der eigenen Position kommen und auch Auswirkungen auf künftige Entscheidungen haben.

Nur miteinander

Wer damit rechnen muss, dass auch in weiteren Fällen über den eigenen Kopf hinweg entschieden wird, wird sich bei weiteren Investitionsentscheidungen Zurückhaltung auferlegen. Es geht aber insbesondere auch hinsichtlich der Verbundunternehmen nur miteinander. Deshalb sollte auch das Fraspa-Umwandlungsgesetz in dieser Form vom Hessischen Landtag nicht umgesetzt werden.

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