Bankenchronik

24. Februar 2009 bis 6. März 2009

Auf Betreiben des französischen Staates werden die Sparkassen (Caisses d'Epargne) und Volksbanken (Banques Populaires) des Landes fusioniert und unter die Kontrolle des Staates gestellt. Zudem sollen den beiden genossenschaftlichen Instituten bis zu fünf Milliarden Euro an neuen Mitteln zur Verfügung gestellt werden. Das neue Gebilde kommt zusammen auf Spareinlagen von 480 Milliarden Euro (per Stand zum Jahresende 2007), 98 500 Beschäftigte, 35 Millionen Kunden und mehr als 8 000 Geschäftsstellen.

Seine bislang nur per Kontrollmehrheit gehaltene Tochter Alleanza Assicurazioni will der italienische Generali-Konzern nun vollständig übernehmen. Die Gesellschaft soll daraufhin mit der im Jahr 2006 erworbenen Toro Assicurazioni zusammengeschlossen werden. Das fusionierte Unternehmen werde dabei nur das Versicherungsgeschäft der beiden Vorgängerinstitute fortführen, andere Geschäftsfelder sollen direkt in den Mutterkonzern Generali eingegliedert werden. Die Marken Toro und Alleanza und deren Vertriebsstrukturen sollen erhalten bleiben.

Die außerordentliche Hauptversammlung der AWD Holding AG, Hannover, hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Swiss Life Beteiligungs GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung von 30 Euro je Anteilschein zugestimmt. Durch den Squeeze-out kann die Muttergesellschaft den Finanzvertrieb vollständig übernehmen und die Börsennotierung beenden.

Mit Kapitalmaßnahmen in Höhe von zehn Milliarden Euro im Rahmen eines Risikoschirms haben die Landesregierungen Hamburgs und Schleswig-Holsteins als Träger der HSH Nordbank AG, Hamburg und Kiel, die Kernkapitalquote des Instituts auf gut neun Prozent erhöht. Zudem soll die Bilanz über die kommenden Jahre auf rund 100 Milliarden Euro halbiert werden. Im Rahmen einer Neuausrichtung soll künftig vor allem das Firmenkundengeschäft im gehobenen Mittelstand, das Privatkundengeschäft, das bundesweite Immobiliengeschäft sowie das Geschäft mit Sparkassen im Mittelpunkt stehen.

Um eine effizientere makroökonomische Überwachung zu ermöglichen, hat eine von der EU-Kommission eingesetzte Finanz-markt-Expertengruppe unter der Führung des ehemaligen französischen Notenbankpräsidenten Jacques de Larosière die Einrichtung eines Europäischen Rates für Systemrisiken gefordert. Dem Gremium sollen die Mitglieder des Erweiterten Rats der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie die Vorsitzenden der EU-Ausschüsse für Banken, Assekuranz und Börsen angehören. Darüber hinaus müsse es grundlegende Änderungen an den Eigenkapitalvorschriften der Kreditwirtschaft (Basel II) geben. So sollten etwa die Mindestkapitalanforderungen an die Banken schrittweise erhöht und schärfere Regeln für die Bilanzierung von Zweckgesellschaften eingeführt werden, so ihr Vorschlag. Zudem müssten die Vorgaben für das Liquiditätsmanagement gestrafft werden. Des Weiteren fordert das Gremium, Ratingagenturen auf europäischer Ebene vom EU-Ausschuss für die Wertpapiermärkte CESR überwachen zu lassen.

Grünes Licht für die Fusion ihrer beiden Häuser haben Ende Februar dieses Jahres die jeweiligen Aufsichtsräte der Volksbank Mittelhessen und der Volksbank Wetzlar-Weilburg gegeben. Das Zusammengehen soll rückwirkend zum 1. Januar 2009 wirksam werden. Zum gleichen Termin ist außerdem die Übernahme der Volksbank Holzheim geplant. Gemessen an der Mitgliederzahl sieht sich das Gießener Institut mit rund 167 000 in dieser Hinsicht als größte Volksbank in Deutschland. Mit Blick auf die Bilanzsumme, zu der das Gießener Institut mit 4,5 Milliarden Euro und die Wetzlarer Genossenschaftsbank mit 1,3 Milliarden Euro (per 31. Dezember 2008) beitragen, rückt sie in die Riege der zehn größten Genossenschaftsinstitute in Deutschland vor.

Im Rahmen einer gemeinsamen Initiative internationaler Finanzinstitutionen haben die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Weltbank eine koordinierte Unterstützung des Bankensektors in den zusehends von der Finanzkrise erfassten Ländern Osteuropas angekündigt. Das Paket, mit dem die Unternehmenskreditvergabe angeregt werden soll, hat ein Volumen von insgesamt 24,5 Milliarden Euro.

In einer dritten Stützungsaktion stellt das US-amerikanische Schatzamt der angeschlagenen Citigroup neue Mittel zur Verfügung. Nach einer Einlage in Höhe von 25 Milliarden US-Dollar im Oktober 2008 und einer weiteren Finanzspritze in Höhe von 20 Milliarden US-Dollar im November soll jetzt ein Teil der dafür bezogenen Vorzugsaktion im Wert von 25 Milliarden US-Dollar in Stammaktien gewandelt werden. Der Staat wird dann mit 36 Prozent, private Vorzugsaktionäre mit insgesamt 38 Prozent an dem Institut beteiligt sein. Neben einer besseren Kapitalstruktur verspricht man sich von der Maßnahme, in die auch private Vorzugsaktionäre einwilligen müssen, die Einsparung großer Summen an Vorzugsdividenden.

Das mittlerweile vierte Rettungspaket nimmt der US-Versicherer American International Group (AIG) in Anspruch. Maßgebliches Element der mit dem US-Schatzamt und der New Yorker Federal Reserve ausgehandelten Maßnahmen ist eine zusätzliche Kapitalspritze in Höhe von 30 Milliarden US-Dollar, die AIG nach Bedarf abrufen kann. Erst im vergangenen November hatte das US-Treasury eine Einlage in Höhe von 40 Milliarden US-Dollar geleistet und im Gegenzug Vorzugsaktien mit einem zehnprozentigen Kupon erhalten. Diese Papiere werden jetzt in eine neue Kategorie von Vorzugsaktien mit milderen Konditionen gewandelt. Eine mögliche Dividende, so denn eine gezahlt wird, soll nicht mehr garantiert sein und nicht mehr kumuliert werden. Für die neuen zur Verfügung gestellten Mittel erhält die Regierung ebenfalls Vorzugstitel dieser Kategorie.

Auf schärfere Vorgaben bei der Vergütung von Managergehältern haben sich die Spitzen von CDU und SPD geeinigt. Die anstehende Novelle betrifft das Aktiengesetz und das Handelsgesetzbuch. Unter anderem geht es dabei um eine Verlängerung von Haltefristen für Aktienoptionen von zwei auf vier Jahre, eine stärker am langfristigen Erfolg orientierte Bemessung von Gehältern und Boni sowie größere Spielräume der Aufsichtsräte bei der Herabsetzung von Vorstandsvergütungen. Nach der Verabschiedung durch die Fraktionen soll der Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht werden.

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