Viele Unternehmen weltweit und in Deutschland müssen durch die Corona-Pandemie deutliche Umsatzeinbrüche verzeichnen. Der deutsche Exportsektor ist jedoch unverändert ein zentraler Pfeiler der deutschen Wirtschaft. Doch wer unternehmerisch tätig ist, benötigt auch die Sicherheit, dass er oder sie die Bezahlung für die Lieferungen erhält - unabhängig von Pandemien oder anderen Krisen. Für eine Absicherung der Exportforderungen stehen seit über 70 Jahren die Exportkreditgarantien des Bundes - auch als Hermesdeckungen bekannt - zur Verfügung.
Förderung der Außenwirtschaft
Mit dem Ziel, die Außenwirtschaft zu fördern, sichert der Bund Exporteuren und Banken einen möglichen Forderungsausfall gegen wirtschaftliche und politische Risiken bei ihren Exportgeschäften beziehungsweise gewährten Exportdarlehen ab.
Dies ist besonders relevant für Auslandsgeschäfte in Märkten, die über den privaten Versicherungsmarkt nicht abzusichern sind, weil den privaten Warenkreditversicherern das Ausfallrisiko zu groß erscheint. Somit unterstützt der Bund besonders Geschäfte in risikoreicheren Auslandsmärkten, vor allem in Schwellen- und Entwicklungsländern.
Garantien ermöglichen bessere Finanzierungskonditionen
Durch die Übernahme des Ausfallrisikos bei Auslandsgeschäften ermöglicht der Bund Unternehmen zusätzliches Geschäft und fördert dadurch auch die Beschäftigung in Deutschland. Davon profitiert insbesondere der Mittelstand.
Exporteure und ihre Kunden verhandeln neben den Details zu Lieferungen und Leistungen auch die Finanzierung: Wird eine Anzahlung mit oder ohne Anzahlungsgarantie geleistet? Mit welcher Fälligkeit erfolgt die Zahlung des restlichen Auftragswertes? Kann oder will der Verkäufer zum Beispiel keinen Lieferantenkredit stellen, wird häufig eine Bank in die Finanzierung eingebunden.
Wenn diese Finanzierungen durch die Exportkreditgarantien des Bundes abgesichert werden, können dem Auslandskunden oftmals deutlich bessere Finanzierungskonditionen angeboten werden, da das Ausfallrisiko für Exporteur und Bank minimiert wird.
Ein bunter Strauß an Absicherungsprodukten
Exporteuren und Banken stehen zahlreiche Garantieprodukte des Bundes zur Verfügung, mit denen die Geschäfte abgesichert werden können. Unter anderem kann der Bund einen von einer Bank gewährten, exportbezogenen Kredit mit einer Finanzkreditdeckung absichern.
Daneben gibt es zahlreiche weitere Absicherungsprodukte, die auch in sehr speziellen Einzelfällen zum Einsatz kommen können, zum Beispiel bei der Finanzierung von Rohstoffprojekten oder Flugzeugen. Während ein Exporteur bei einem Finanzkredit nach erbrachter Lieferung beziehungsweise Leistung von der Bank schnell sein Geld erhält, gewährt die Bank dem Käufer einen Kredit in Höhe des Kaufpreises.
Und woher bekommt die Bank das Geld für das Darlehen? Um die eigene Liquidität zu verbessern, refinanzieren sich Banken in der Regel am Kapitalmarkt, zum Beispiel über öffentliche Pfandbriefe. Auch hier bietet der Bund Unterstützung durch verschiedene Refinanzierungsoptionen an.
Denn: Gute Refinanzierungsmöglichkeiten unterstützen die Möglichkeit und Bereitschaft der Banken, exportbezogene Kredite zu vergeben und hierdurch Exporte zu unterstützen. Der Bund bietet dabei vier verschiedene Produkte für die Bankenrefinanzierung an, welche die Finanzkreditdeckung jeweils passgenau ergänzen. Ihre Funktionsweise soll im Folgenden erörtert werden.
Welche Lösung ist die "richtige" für eine Refinanzierung?
(1) Verbriefungsgarantie-E - Externe Refinanzierung am Kapitalmarkt: Mit der Verbriefungsgarantie-E unterstützt der Bund exportfinanzierende Kredistintitute, die sich auf dem Kapitalmarkt refinanzieren. Voraussetzung hierfür ist eine zugrundeliegende exportbezogene Finanzkredit eckung des Bundes für die Bank. Begünstigte der Verbriefungsgarantie-E sind die Refinanzierer.
Technisch ausgedrückt handelt es sich bei der Verbriefungsgarantie-E um eine Zahlungsgarantie des Bundes auf erstes Anfordern ohne Selbstbeteiligung. Durch das erstklassige Bonitätsrating des Bundes wird die Bereitschaft der Refinanzierer erhöht, sich bei entsprechenden Transaktionen zu engagieren und der exportfinanzierenden Bank Liquidität zu verschaffen. Im Innenverhältnis zwischen Bund und der exportfinanzierenden Bank ist weiterhin die Finanzkreditdeckung maßgeblich.
Neue Variante als Antwort auf die Pandemie
(2) Verbriefungsgarantie-R - Refinanzierung für Banken ohne Pfandbrieflizenz: In Reaktion auf die Covid-19-Pandemie hat der Bund im Jahr 2020 im Rahmen seines 5-Punkte-Maßnahmenpaketes auch die Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite für Banken ohne Pfandbrieflizenz verbessert. Mit der Verbriefungsgarantie-R können nun auch Nicht-Pfandbriefbanken ihre bundesgedeckten Exportkredite zu besseren Konditionen bei Pfandbriefbanken refinanzieren.
Sie erhalten so mittelbaren Zugang zum Pfandbriefgeschäft. Anders als bei der Verbriefungsgarantie-E, deren Deckungsgegenstand das Exportdarlehen ist, wird hier das Refinanzierungsdarlehen selbst gedeckt. Dadurch wird eine pfandbrieftaugliche Besicherungsstruktur geschaffen.
(3) Pfandbriefdeckung - Refinanzierung im eigenen Pfandbriefgeschäft: Als Alternative zu Verbriefungsgarantien bietet der Bund exportfinanzierenden Kreditinstituten mit Pfandbrieflizenz eine spezifische Lösung für Refinanzierungen im eigenen Pfandbriefgeschäft an - die Pfandbriefdeckung.
Auf diese Weise kann die nach dem Pfandbriefgesetz erforderliche Pfandbrieffähigkeit ("Deckungsregisterfähigkeit") bei der Refinanzierung einer Finanzkreditdeckung hergestellt werden. In Ergänzung zur Finanzkreditdeckung wird ein ganz spezifisches ausländisches Pfändungsrisiko abgesichert (siehe unten).
(4) KfW-Refinanzierungsprogramm: Das KfW-Refinanzierungsprogramm ist ein weiteres Angebot des Bundes, Exportdarlehen von Banken zu refinanzieren. Es fungiert insbesondere als Rückfalloption für Kreditinstitute, die gerade in Krisenzeiten Schwierigkeiten haben, auf dem Kapitalmarkt eine passende Refinanzierung zu finden.
Verbesserung des KfW-Programms
Ergänzend zu der Absicherung der Exportkreditfinanzierung bietet der Bund diesen Banken Zugang zu einer staatlichen Refinanzierungsquelle. Kreditinstitute haben damit Zugang zu Mitteln der KfW-Bankengruppe in Höhe von jährlich 1,5 Milliarden Euro. Voraussetzung für die Nutzung dieser Mittel ist neben einer Finanzkreditdeckung eine Verbriefungsgarantie zugunsten der KfW-Bankengruppe. Auf diese Weise kann insbesondere eine laufzeitkongruente langfristige Refinanzierung für Exportdarlehen in Fremdwährung und/oder für lange Laufzeiten zur Verfügung gestellt werden.
Auch dieses während der Finanzkreise 2008/2009 entstandene Produkt wurde 2020 im Zuge des 5-Punkte-Maßnahmenpakets verbessert: Die ursprüngliche Befristung des Programms entfiel zum Januar 2021. Zudem sind die Deckungskonditionen verbessert worden, wodurch die Attraktivität dieser Lösung weiter gesteigert wurde.
Die Verbriefungsgarantie-R im Praxis-Check
Für alle Refinanzierungsprodukte gilt: Sie können nur in Verbindung mit einer vom Bund übernommenen Hauptdeckung (zum Beispiel Finanzkreditdeckung) beantragt werden. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt folgendes Beispiel: Beteiligt sind Bank A, Pfandbriefbank P und der Bund.
Bank A gewährt einem ausländischen Unternehmen beispielsweise ein Darlehen für ein deutsches Exportgeschäft in Höhe von 10 Millionen Euro. Das Risiko, dass der Darlehensnehmer im Ausland diesen Kredit nicht oder nicht rechtzeitig tilgen kann, sichert der Bund mit einer Finanzkreditdeckung ab.
Somit erhält Bank A als exportfinanzierende Bank die Sicherheit, dass sie den Darlehensbetrag nebst Zinsen - abzüglich eines Selbstbehalts - entschädigt bekommt, sollte der ausländische Kreditnehmer ausfallen. Bank A möchte sich refinanzieren und prüft die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes.
Da Bank A über keine Pfandbrieflizenz verfügt, entscheidet sie sich für die Verbriefungsgarantie-R. Das heißt, die Bank A refinanziert sich über die Pfandbriefbank P. Was passiert mit dem Refinanzierungsdarlehen von Pfandbriefbank P, wenn Bank A Insolvenz anmelden müsste?
Über die Verbriefungsgarantie-R übernimmt der Bund zugunsten der Pfandbriefbank P eine 100-prozentige Garantie auf erstes Anfordern, wobei Deckungsgegenstand das Refinanzierungsdarlehen ist. Im Schadenfall, also im Falle der Insolvenz der Bank A, kann die Pfandbriefbank P die Garantie ziehen und wird vom Bund in voller Höhe entschädigt. Die Frage, inwieweit dem Bund ein Rückgriff gegen die Insolvenzmasse der Bank A gelingt, ist damit alleiniges Risiko des Bundes.
Ein ganzheitlicher Ansatz
Als Fazit bleibt festzuhalten: Die Refinanzierung exportfinanzierender Banken ist ein essenzieller Baustein, um gerade Exporte in risikoreichere Märkte zu ermöglichen. Banken sind auf geeignete Refinanzierungslösungen angewiesen, wenn sie entsprechende Kredite gewähren wollen.
Die Bundesregierung unterstützt Kreditinstitute dabei mittels verschiedener Verbriefungsgarantien oder Pfandbriefdeckungen. Mit diesem ganzheitlichen Ansatz fördert der Bund die deutsche Exportwirtschaft - auch und besonders in Krisenzeiten.
- Für die externe Refinanzierung exportfinanzierender Banken
- Refinanzierung über den Kapitalmarkt
- Refinanzierung für exportfinanzierende Banken ohne Pfandbrieflizenz
- Refinanzierung über Pfandbriefbanken
- Refinanzierung im eigenen Pfandbriefgeschäft für Banken mit Pfandbrieflizenz
- Refinanzierung über Pfandbriefemissionen
- Refinanzierung durch Mittel des Bundes von 1,5 Milliarden Euro per annum
- Refinanzierung über die KfW-Bankengruppe
Quelle: Euler Hermes Aktiengesellschaft