Hobbyraum darf nicht zum Wohnen genutzt werden

Eine Eigentümergemeinschaft muss es nicht hinnehmen, dass einzelne Räume der Anlage anders genutzt werden, als dies in der Teilungserklärung vorgesehen ist. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (V ZR 178/14) hin.

Zum Zankapfel wurden Räume im Untergeschoss, die als Wohnung vermietet waren. Der Eigentümer von zwei Wohnungen im Haus wehrte sich dagegen und berief …

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